Aufsatz 
Die technischen Denkmäler in Österreich und ihre Verbundenheit mit Volk und Boden / von Karl Holey
Entstehung
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Karl Holey

gesetz vom Jahre 1923 1 bezieht auch die Werke der Technik in seinen Schutzbereich, und zwar nicht nur einzelne Denkmäler, sondern auch Gruppen von Gegenständen, .die ein einheitliches Ganzes bilden, ein Gesichtspunkt, der für die Entwicklung der Technik von Wichtigkeit ist.

Wenn wir bei der Abschätzung der schützenswerten Werte der technischen Denkmäler den Gebrauchswert und den Alterswert ausschalten können, den künst-

Abb. 7. Förderanlage am Goldberg in Rauris, Salzburg. Zeichnung von H. Charlemont.

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lerischen Wert nur in vereinzelten Fällen zubilligen dürfen und als wesentlich den Geschichtswert und den kulturellen Wert erkennen müssen, so soll in Ergänzung zu den erwähnten Ausführungen der Versuch gemacht werden, die Verbundenheit der Werke der Technik mit Volk und Boden aufzuzeigen.

1 Gesetz, betreffend Beschränkungen in der Verfügung über Gegenstände von geschichtlicher, künstlerischer oder kultureller Bedeutung (Denkmalschutzgesetz) vom 25. September 1923, B. G. Bl. 533.