Technische Kulturdenkmale als Quellen zur Geschichte der Technik.
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liegt im Interesse der Sache, daß er an dem Ort, wo er entstand oder wo er in Tätigkeit war, auch dann noch verbleibt, wenn er nicht mehr in Betrieb steht. Ein alter Bergbau, hoch oben im Gebirge, kann nicht in ein Museum verpflanzt werden und auch eine Windmühle oder ein Wasserrad verlieren an wahrem Wert, wenn sie in einem Museumssaal, wenn auch noch so naturgetreu auf gestellt werden. Oskar von Miller hat im Jahre 1914 im Anschluß an seine Reisen nach Skandinavien, wo er die großen Freilichtmuseen kennen lernte, die Anregung gegeben, in Deutschland in den Ländern und Städten technische Kulturdenkmale an Ort und Stelle zu erhalten, an dem Platz, wo sie immer standen, oder an einem anderen hierzu geeigneten Ort oder sie in Freilichtmuseen zu vereinen. Sein großer Plan ist leider durch den Ausbruch des Krieges damals nicht zur Ausführung gelangt und er ist auch heute noch nicht durchgeführt. Es wäre eine wundervolle Aufgabe, alle wirklichen Kulturdenkmale, also auch die technischen, bodenständig zu erhalten. In Deutschösterreich bestehen dafür die gesetzlichen Grundlagen, da hier seit dem Jahre 1923 ein Denkmalschutzgesetz besteht, um das die Männer des Heimatschutzes im Altreich den kleineren Bruderstaat immer beneidet haben. Nach diesem Gesetz ist es möglich, alle Gegenstände, die von geschichtlicher, künstlerischer oder kultureller Bedeutung sind, unter gesetzlichen Schutz zu stellen, so daß sie ohne Bewilligung des staatlichen Denkmalamtes nicht vernichtet oder auch nur verändert oder von ihrem Standort entfernt werden können. Unter diesen Schutz fallen auch alle technischen Gegenstände von Bedeutung, und manche Windmühle oder Holzbrücke, manche Maschine, manches Wasserrad oder mancher Holzkohlenmeiler konnten mit Hilfe dieses Gesetzes schon gerettet werden. Leider fehlt es oft an den Mitteln, um diese Denkmale in Betrieb zu erhalten oder w ieder in Betrieb zu nehmen, aber an manchen Orten gelang es auch, über diese Schwierigkeiten hinwegzukonnnen.
Das Wesen der technischen Kulturdenkmale ist es, nicht einzelne Teile zu erhalten, nicht ein Modell nachzubauen, sondern den ganzen Gegenstand, wenn möglich betriebsfähig, zu bew ahren. Nicht nur die konstruktive Anordnung, sondern auch das organische Entstehen einer solchen technischen Schöpfung wird auf diese Weise dem späteren Beschauer und Forscher klar und deutlich, worüber ihm sonst meistens keine anderen Quellen Auskunft geben könnten.
In allen Kulturstaaten ist es heute selbstverständlich, Urkunden und andere Schriftstücke über staatliche und wirtschaftliche Ereignisse, Handschriften großer Männer aller Berufe, Bilder großer Meister in Archiven und Sammlungen und Büchereien zu sammeln und so lange als möglich vor der Vernichtung zu schützen. Für die Technikgeschichte ist es dringend notwendig, auch die technischen Kulturdenkmale, die Schöpfungen bekannter oder unbekannter Ingenieure oder Handwerker zu erhalten. Immer ist aber dabei zu bedenken, daß es nicht darauf ankommt, möglichst alles zu erhalten, sondern das Wesentliche und Kennzeichnende der Nachwelt zu bewahren, getreu dem Spruch, der im Heimatmuseum in Hamburg-Altona angebracht ist: )C1 . 1 »,
S ist gut, das Alte treu zu ehren,
Aber will es das Heute beschweren,
Verdirb ihm die Lust, nimm ihm das Licht,
Zerschlag es frisch und fürcht dich nicht.