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Carl Schraml
nicht zu leugnen, daß Steinkohle weit vorzüglicher zur Gasbeleuchtung geeignet ist als das Holz; da dieses Material aber hier vermißt wird und die Wolfsegger Kohle nach den vorgenommenen Proben ein schwächeres Licht gab als Holz, zur Unterhaltung der Feuerung wegen Mangels an Bitumen gar nicht geeignet ist und schlechten Koks liefert, so bleibt doch nichts anderes übrig, besonders da diese Holzkohle eine w r eit größere Heizkraft besitzt als jene, welche in Meilern erzeugt wird. Auch die Verkohlung im geschlossenen Raum ist weit höher als in Meilern.“
Das Salzoberamt legte die Relation Eggers mit allen Beilagen der Hofkammer vor, hob sein Verdienst um die Aufstellung der Anlage und die Durchführung des Probebetriebs lobend hervor und beantragte für ihn eine Remuneration von 200 fl. Anstatt aber, wie Egger es wollte, der Hofkammer die Notwendigkeit darzulegen, die Versuche fortzusetzen, um nach Beseitigung der erkannten Mängel ein besseres Gaslicht zu erhalten und zuverlässige Anhaltspunkte für den wirtschaftlichen Betrieb und die Kosten eines größeren Gaswerks zu gewinnen, begnügte sich das Oberamt mit den bisherigen Ergebnissen und wollte die Gaserzeugung sogleich in Ebensee einführen. Es übertrug die von Egger errechneten Ertragswerte kritiklos auf die dort geplante Neuanlage und kam dabei auf eine jährliche Ersparung von 3445 fl. Damit hatte sie aber alles verdorben. Die Hofkammer nahm den Bericht des Oberamtes recht ungnädig auf. In der Resolution vom 2. April 1819 rügte sie die oberflächliche Behandlung des Gegenstandes und verwarf die auf eine so unsichere Basis aufgebaute Kalkulation. Schon der Ausweis über die für den Versuch auf- gewendeten Kosten war ebenso undeutlich wie unrichtig abgefaßt, es fehlte die Trennung der Anlage- von den Erzeugungskosten. ,,Bei der Verfassung des Voranschlags über das für Ebensee beantragte Gaswerk hätte nicht außer acht gelassen werden sollen, daß die Resultate einer einzelnen Probe noch ganz und gar nicht geeignet sein können, eine auch nur einigermaßen verläßliche Berechnung der Bau- und Betriebskosten aufzustellen.“ Das Oberamt erhielt schließlich den gemessenen Auftrag, einen gehörigen Überschlag auszuarbeiten und zu diesem Zwecke zu erheben: „1. Wie hoch sich die Auslagensumme für die vollständige Errichtung eines Gaswerks beim Pfannhaus zu Ebensee belaufen würden. 2. Mit welchen Kosten der wirkliche Bestand der Gasbeleuchtung verbunden wäre. Hierbei sind die Interessen des Anlagekapitals und die Instandhaltungs- sowie die Betriebskosten zu Lasten, der Wert der gewonnenen Holzkohle und der Nebenprodukte sowohl wie jener des durch den Entfall der bisherigen Pfannhausbeleuchtung in Ersparung kommenden Materials zugute zu rechnen. 3. Über den Absatz von Teer und Holzessig und den erhofften Preis sind genaue Erhebungen zu pflegen. 4. Sind diese Gasbeleuchtungskosten mit jenen der bisherigen Beleuchtungsart zu vergleichen und die Vorteile für die eine oder andere Methode in wirtschaftlicher Hinsicht darzustellen.“ Egger hat die Zufriedenheit über seine bei der Abführung der Gasbeleuchtungsprobe bewiesene Tätigkeit und seinen Eifer zu erkennen gegeben, auf den Remunerierungs- antrag ging die Hofkammer nicht ein.
Dem greisen Oberamtmann Lenoble und seinem ebenso alten Referenten Adlersburg kam der Erlaß recht ungelegen. Egger konnten sie die Erledigung des Auftrags nicht mehr übertragen, weil dieser mittlerweile zum Waldmeister befördert und nach Ischl versetzt worden war. Einen anderen mit diesem Sonderfach vertrauten