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Ernst Neweklowsky
Zeichen der Flößer von der Steyr aus dem Jahre 1875 findet sich in der Aufschrift das Wort „Kahnführer“ (Abb. 2).
Die Ladenkarl befuhren die Steyr von der sogenannten Sägewiese in Klaus, bis wohin die Steyrtaler Sägewerksbesitzer ihre Bretter auf der Achse lieferten, bis zur Mündung. 1 Die Flöße waren bis zu 6 m lang und bis zu 3 m breit. Sie hatten die Länge eines Ladens und bestanden aus nebeneinandergelegten Ladenstößen, die zusammengenagelt und mit Seilen verbunden waren. Jedes Floß war, wie bereits erwähnt, mit einem einzigen Flößer bemannt, eben dem Karlführer, (1er mit einer sogenannten Krücken sein Ladenkarl steuerte. Das war ein 4 m langer Flößerhaken, an dessen oberem Ende ein viereckiges Brett von 1,5 m Länge und 1 m Breite angebracht war. Die Fahrt auf der Steyr war deshalb besonders schwierig, weil die am Steyrfluß gelegenen Zeugstätten zahlreiche Wehre besaßen, deren Durchfahrung außerordentliche Geschicklichkeit erforderte. Mit seiner Krücken mußte sich der Karlführer, während das Floß die Floßgasse durchfuhr, auf die über die Floßgasse führende Brücke schwingen und jenseits rasch auf das durchfahrende Floß hinunterspringen.
Die Ladenkarl wurden am Ausfluß der Steyr in die Enns verheftet, und zwar war nach der Flößereiordnung für die Enns vom Jahre 1889 2 3 die Strecke von der unteren Ecke des Hauses Nr. 16 am Enns- ortskai in Steyr bis zur Ecke des sogenannten Pieckgrabens für die „Ladenkähne“ bestimmt. Auf der Enns wurden die Ladenkarl durch Übereinanderschieben zu einem größeren Floß vereinigt, das dann zwei Flößer nach Au an der Donau weiterführten, wo „zusammengeflößt“ wurde. Auf der Donau war ein solches aus Ladenkarin zusammengebautes Floß von Au an mit acht Flößern bemannt. Bis in die Achtzigerjahre fuhr man diese Flöße auch auf der Enns mit den Krücken, später verwendete man Ruder.
Für die Steyr gab es keine eigene Flößereiordnung, doch liegt ein Entwurf einer solchen aus dem Jahre 1890 vor, der der Hauptsache nach folgendes besagt : Die „Ladenkahnfahrt“ beginnt am Steyrfluß in der sogenannten Grünau in der Gemeinde Klaus und endet mit der Ausmündung der Steyr in die Enns. Die Benutzung des Steyrflusses zur „Ladenkahnfahrt“ findet in der Zeit vom 19. März bis zum 11. November statt. Bei der Humpelmühlwehr in Steinbach erfolgt die Abfahrt der „Ladenkähne“ nur über die bestehende „Ladenkahnrutsche“. Die Länge der „Ladenkähne“ wird mit höchstens 6 m, ihre Breite mit 3 m festgelegt, ihre Tauchtiefe mit 32 cm bei niedrigem, jedoch mit 63 cm bei hohem Wasserstand. Die Floßtafeln
1 100 Jahre J. u. C. Reder, Steyr-Wien, 1831—1931.
2 L.-G.-Bl. für Ob.-Österr., 1889, Xr. 14; abgedruckt in der Manz’schen Taschenausgabe der österreichischen Gesetze, 31. Bd. (1902) S. 312.
3 Ob.-Österr. Stattli.-Arch., Aktenzahl 8118 aus 1890.
Abb. 2. Innungszeichen der Karlführer von der Steyr. Museum Steyr.
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