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Cr. StRELE
unter diese Zentralbehörde errichtet. Sie gliederte sich damals in die Sektionen Teschen und Villach, erstere für die Kronländer Böhmen, Mähren, Schlesien, Galizien und Bukowina, letztere für die anderen Länder mit Ausnahme Dalmatiens, woselbst allfällige Arbeiten unter der Leitung des Landesforstinspektors durch die Forst- techniker der politischen Verwaltung durchgeführt werden sollten. 10 An die Spitze dieser Abteilung wurde Oberforstrat Johann Salzer ;: berufen, der zusammen mit Ministerialrat Anton Ritter von Rinaldini schon auf die Schaffung der beiden vorerwähnten Gesetze maßgebenden Einfluß genommen hatte. Salzer hat die von Seckendorff gegebenen Anregungen in die Tat umgesetzt und den Wildbachverbauungsdienst in Österreich organisiert. Er trachtete hierbei, den Bürokratismus
nach Möglichkeit auszuschalten und war mit Erfolg bestrebt, zur Erzielung der erforderlichen Einheitlichkeit des Dienstes den Sektionen eine von den politischen Behörden tunlichst unabhängige Stellung einzuräumen.
Um auch in Hinkunft mit der Theorie des Verbauungswesens vertrautes Personal zur Verfügung zu haben, erklärte das Ackerbauministerium im Jahre 1884 den Besuch der Vorlesungen über das forstliche System der Wildbachverbauung sowie die Ablegung einer Prüfung über dieses Fach an der Hochschule für Bodenkultur für Anwärter des Staatsforstdienstes für verbindlich. 11
Schon im Sommer 1884 begannen die Sektionen ihre Tätigkeit, zunächst mit Erhebungen und Aufnahmen zur Verfassung der Verbauungsprojekte. Im selben Jahr waren auch die Reichs- und Landesgesetze für die Regulierung der Drau vom 27. April 1884 in Kraft getreten 10 ’ 26 , welche für die hauptsächlich durch das Hochwasser von 1882 notwendig gewordenen Arbeiten in Oberkärnten einen Fonds von 2,500.000 fl. sicherstellten. Von demselben war ein Betrag von 405.000 fl. für die Verbauung der Wildbäche bestimmt, 10 die der neu errichteten Sektion Villach unter der Oberleitung der Drauregulierungskommission übertragen wurde. Die Bestimmung, nach welcher der Interessentenbeitrag zu diesen Arbeiten vom Staat zinsenfrei gegen Abstattung in fünf Jahren ab 1894 vorgestreckt und auf die Interessenten des Gesamtunternehmens durch eine Schätzungskommission auf ge teilt wmrde, 27 hatte zur Folge, daß die Drauregulierungskommission die einzelnen Unternehmungen unabhängig vom Zahlungsvermögen und Zahlungswillen der örtlichen Interessenten aus dem verfügbaren Gesamtkredit ausführen lassen und hierbei den technischen Grundsätzen voll Rechnung tragen konnte.
* Johann Salzer, geh. im Jahre 1840 in Prag, wurde nach langjähriger Dienstleistung in Kroatien, Steiermark, Krain und im Küstenland im Jahre 1878 als forsttechnischer Referent in das Ackerbauministerium berufen, organisierte den Forstdienst der politischen Verwaltung auf neuer Grundlage, leitete die systematische Karstaufforstung in die Wege und organisierte den Wildbachverbauungsdienst in Österreich. Er rückte zum Ministerialräte und Departementvorstande auf und wurde am 22. Februar 1895 durch den Tod mitten aus seiner ersprießlichen Tätigkeit gerissen.
Abb. 2. Johann Salzer 1840-1895.