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G. Strele
ersten Jahren auf ganz wenige Arbeitsfelder beschränkt. Trotzdem nötigte der große Umfang der Sektionsgebiete schon im Jahre 1888 zu einer Vermehrung der Sektionen und es wurden an Stelle der früheren zwei nunmehr fünf geschaffen, nämlich in Przemysl, Landskron (später nach Königliche Weinberge verlegt), Linz, Zara und Villach. 28
Ähnlich wie in Tirol und Kärnten wurde aber auch in den übrigen Ländern durch Hochwasserkatastrophen die Notwendigkeit von Wildbachverbauungen schlagend bewiesen, und namentlich die großen Hochwässer, die 1888 und 1890
Abb. 4. Langbathbach bei Ebensee, Oberösferreich; durch Grundschwellen und Leitwerke gesicherte Bachstrecke, Lehnenbindung begonnen.*
das österreichische Rheingebiet, 18 sowie 1897 und 1899 große Teile von Salzburg, Oberösterreich und Steiermark verheerten, gaben Anlaß zum Einsetzen einer stark erhöhten Bautätigkeit. Besondere Erwähnung verdienen hierbei die auf Grund des Staatsvertrags mit der Schweiz vom 30. Dezember 1892 eingeleitete Verbauung der österreichischen Rheinzuflüsse und die umfangreiche Gewässerregulierungsaktion in Oberösterreich. Eine besonders sorgfältige Verbauung wurde für die Zubringer der Elbe und Moldau in Böhmen nötig, weil die mit dem Reichsgesetz vom 11. Juni 1901 und mit dem böhmischen Landesgesetz vom 13. Februar 1903 geregelte Kanalisierung dieser Flüsse ihr Gefälle in den Haltungen zwischen den einzelnen Staustufen derart herabmindert, daß es zur Geschiebeabfuhr nicht mehr ausreicht.
Während zu Ende des Jahres 1898, also 14 Jahre nach Gründung der Sektionen, durch diese nur eine Gesamtsumme von nicht ganz 6,3 Mill. Kronen (davon 3,2 Mill.
* Die Abbildungen 4—(i sind entnommen aus: G. Strele, Grundriß der 'Wildbachverbauung. Verlag .lulius Springer, Wien 1934.