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G. Strele
Grenzen und beschränkte sich hauptsächlich auf Arbeiten, die durch Hochwässer unaufschieblich gemacht worden waren. Allmählich aber nahm sie wieder zu, und seit 1925 ist ein neuerliches Aufblühen zu verzeichnen. Während die Jahresbausumme im Jahre 1922 nur 590.000 S betrug, stieg sie bis zum Jahre 1930 wieder auf 6,560.000 S an. In den folgenden Jahren machte sich die wirtschaftliche Weltkrise auch in Österreich geltend und zwang zu größter Sparsamkeit mit den öffentlichen Geldern. Dies brachte eine neue Einschränkung der Verbauungsarbeiten mit sich,
die wohl vorübergehend durch die „Produktive Arbeitslosenfürsorge“ und den „Freiwilligen Arbeitsdienst“ ausgeglichen wurde, in den Jahren 1936 und 1937 aber doppelt stark zur Geltung kam, indem die Baukredite gegenüber den Vorjahren um mehr als die Hälfte gekürzt wurden. — Der Gesamtbauaufwand in der Zeit von 1920 bis einschließlich 1934 übersteigt den Betrag von 77 Mill. Schilling.
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Abb. 6. Schieflingbach am Ossiacher See, Kärnten; abgetreppte Bachstrecke, Bruchfläche zum Teil bereits aufgeforstet und verwachsen.
Von der Erkenntnis ausgehend, daß die Hauptursache der verderblichen Tätigkeit der Wildbäche die Geschiebeführung ist, erachtete es die forsttechnische Abteilung für Wildbachverbauung stets als ihre Hauptaufgabe, die Geschiebeerzeugung in den Sammelgebieten der Wildbäche zu bekämpfen. Sie suchte zu diesem Zwecke sowohl das gestörte Gleichgewicht des in Bewegung befindlichen Bodens durch bauliche Vorkehrungen wieder herzustellen, als die Oberfläche der Rutschungen und Bruchflächen durch Bildung einer kräftigen Pflanzendecke — namentlich durch Aufforstungen — zu binden und zu festigen und endlich durch kulturelle und bodenwirtschaftliche Maßnahmen den Wasserabfluß nach Möglichkeit auszugleichen. Nach Bedarf schlossen sich an diese Vorkehrungen Bauten zum unmittelbaren Schutz bedrohter Liegenschaften an den Bachunterläufen.
So w r eit es nötig oder zweckmäßig erschien, wurden Hand in Hand mit den Verbauungsarbeiten auch andere Herstellungen durchgeführt, wie z. B. der Umbau von Wehren für gewerbliche und industrielle Zwecke, Weganlagen zur Aufschließung der Arbeitsfelder oder zur Holzabfuhr als Ersatz für die aufzulassende Trift, die Wiederinstandsetzung vom Hochwasser zerstörter Straßenstrecken, Quellfassungen und dergleichen mehr.
Der fortsttechnisclien Abteilung ist auch die Lawinenverbauung — soweit diese nicht zum Schutze von Eisenbahnen von den Bahnverwaltungen ausgeführt