Aufsatz 
Vom k.k. Fabriksprodukten-Kabinett zum Wiener Technischen Museum von heute / von Viktor Schützenhofer
Entstehung
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Viktor Schützenhofer

Von den österreichischen Industriekabinetten war das von Kaiser Franz II. erstmalig 1806 geplante Wiener Kabinett das älteste. Das dem Bruder des Kaisers, Erzherzog Johann, zu verdankende, vorweg mit einer technischen Schule ver­bundene Grazer Joanneum stammt seiner Planung nach aus dem Jahre 1808 und wurde im bescheidenen Umfang 1812 eröffnet, entwickelte sich aber rasch. So bemerkenswert diese, im besonderen die Leistungen des steirischen Industrie- Gewerbes festhaltende technisch-museale Einrichtung war, so kann hier doch nicht näher auf sie eingegangen werden, da sie mit dem Werden des Wiener Technischen Museums in keinem unmittelbaren Zusammenhang steht. In dem Gründungsvor­schlag für das Wiener Fabriksprodukten-Kabinett, den der für dasselbe ausersehene Direktor Aloys von Widmanstatten im Wege des zuständigen Referenten der niederösterreichischen Landesregierung mit Datum vom 27. Feber 1806 Kaiser Franz unterbreitete, heißt es: ,,Die vorzüglichste Rücksicht, welche in Eurer Majestät die Ideen zur Errichtung eines Industriekabinetts erweckte, scheint in dem Wunsche zu liegen, eine genaue Übersicht des Kunstfleißes Ihrer Staaten zu besitzen, sich von den Fortschritten der Gewerbs- und Fabrikskultur zu überzeugen und das Abgehende oder Mangelhafte durch großmütige Unterstützung hervorbringen oder vervollkommnen zu lassen. Dieser Zweck gibt der Errichtung und Behandlung des Kabinettes seine nähere Bestimmung. Die Gegenstände so in demselben auf bewahret werden sollen, bestünden also in den rohen Produkten und ihren Umstaltungen, in welche sie durch den Kunstfleiß veredelt und hiedurch Waren, nemlich Zweige des Handels wurden. Es unterscheidet sich demnach von einem einfachen Produkten- kabinette, welches nur Urstoffe enthält. Es weichet aber auch von einer Sammlung von Seltenheiten ab, die nur besonders sinnreiche und künstliche Arbeiten aufweisen. Auch von einem technologischen Kabinette bleibt es dadurch verschieden; daß es nicht alle Umstaltungen des Produktes bis zur Handelswaare, sondern nur diese selbst in vollendeter Gestalt darbiethet und daß es sich nur auf den Kunstfleiß der österreichischen Erbstaaten beschränket. 1

Die vorgeschlagene Einrichtung wäre in ihrem Wesen von einer der Wirtschafts­förderung dienenden Anstalt weit entfernt gebheben, da ihr vor allem der Charakter der Öffentlichkeit gefehlt hätte und sie sich auf die Aufzeigung der Anfangs- und Endprodukte beschränken sollte. Das kaiserliche Handschreiben vom 11. September 1807, das den Entschluß der Errichtung des Kabinettes enthielt, hat aber hier grundlegend Wandel geschaffen und es dem tatsächlichen Erfordernis erheblich näher gebracht. In diesem Handschreiben wird ausdrücklich gesagt,daß ein eigenes Kabinett errichtet werden solle, um jedermann instand zu setzen, sich eine allgemeine Übersicht dessen zu verschaffen, was in den Erbstaaten erzeugt wird, hiedurch Absatz und Industrie zu fördern und die Industrie zu beleben. Es solle aus der Gesamtmasse der inländischen Produkte und Fabrikate das vorzüglich Gute, Zweckmäßige, Schöne, Geschmackvolle und Belehrende in einem nicht zu kleinen, anständigen Formate mit Hintanlassung bloßer Varietäten, an einem eigens dazu gewählten Orte gesammelt, die verwandten Dinge in einer harmonischen Ordnung, wohlverwahrt, in guter Beleuchtung zusammengestellt unddieses herr-

0. K. A. 930/1806.