Vom k. k. Fabriksprodukten-Kabinett zum Wiener Techn. Museum von heute. 27
zu Anhang 1
Abschrift einer Copia ad Nr. 5021/319. (Beilage 2)
H. K. A. 47 ex Martio 1809 NÖ.
Vorläufiger Entwurf über die Anordnung und Einrichtung eines Kabinetes, in welchem die Fabrikate und Produkte der österr. Monarchie zur öffentlichen Übersicht und Beurtheilung aufgestellet werden sollen.
Ich setze voraus Sr. Majestät bestimen einen diesen Entzweck entsprechenden Aufbewahrungs Ort, das Lokale dieses Kabinets, und genehmigen die vorgeschlagene vorläufige Eintheilung der aufzustellenden Gegenstände, so müßte die Anordnung in den verschiedenen Säälen und Zimern so getroffen werden, daß die zu einer Familie gehörigen Dinge so Viel als möglich in den nämlichen Raum beysam ständen.
Da die Fabrikate und Produkte ohne Plan eingeführt werden, und daher anfänglich Viele Dinge mangeln, die für eine solche Samlung, wenn sie sich der Vollständigkeit nähern soll, unentbehrlich sind, so müßte gleich anfangs darauf gesehen werden: daß diese dem Kabinete später zuwachsende Stücke noch Platz genug fänden.
Die zur Aufstellung gewidmeten Muster müßten in ihrer Art der öffentlichen Beurtheilung würdig seyn, und meines Dafürhaltens folgende Eigenschaften wenigstens einige derselben, besitzen.
1. Zweckmässigkeit.
2. Gute Qualität.
3. Genauigkeit und Reinlichkeit der Arbeit.
4. Schönheit, Gefälligkeit, Geschmack in Rücksicht der Formen sowohl, als der Wahl der Farben und der Lebhaftigkeit des Colorites.
5. Wohlfeilheit unbeschadet der Güte.
6. Das Produkt oder Fabrikat muß in irgend einer Rücksicht belehrend seyn.
Gewiße Gegenstände dürfen nicht zu klein seyn, wenn man über ihren Werth
urtheilen will. Überhaupt wäre es gut, da, wo es angehet, ein bestirntes, anständiges Format zu wählen. Die Sammlung gewähre den Platz und erhielte ein besseres Ansehen.
Übrigens glaub ich, daß das Kabinet mit blossen Varietäten nicht überhäuft werden müßte. In der Regel sollte kein Stück aufgenommen werden, das nicht irgend ein instruktives Merkmahl, wodurch es sich von den übrigen wesentlich unterscheidet, besitzet, da ohnehin zu befürchten stehet, die Gegenstände werden sich nur allzusehr anhäufen.
Die Ausstellungs-Art wird dann ihre Absicht erreichen, wenn
1. die verwandten Dinge sich zusam befinden.
2. wenn sie den ihren nöthigen Raum haben, einander nicht bedecken, und gut beleuchtet sind.
3. wenn sie in einer solchen Höhe stehen, daß sie einem mittelmäßigen Auge deutlich erscheinen.
4. wenn sie vor Staub und allem schädlichen Einfluß des Lichtes, der Luft, der Feuchtigkeit etc. sorgfältig verwahret sind.
otens wenn sie aus ihren Behältnissen leicht herausgenommen werden können.
6tens Endlich, wenn die Stellung der einzelnen Stücke, so wie das Ganze ein gefälliges Ansehen gewähret.
Es ist also nöthig, daß die Behältnisse den Erfordernissen der Gegenstände angemessen seyn:
Solche Dinge, nämlich, die weder vom Licht, noch von der Luft, noch von dem Staub oder der Feuchtigkeit leiden, können bloß auf Tafeln, Tische, Stellagen hingestellet werden.
Kleinere und empfindlichere müßte man unter Glaßkästen bringen.
Noch andere würden in Schachteln aus Pappe, oder in Gläsern mit Dekeln, oder Flaschen mit eingeriebenen Stöpseln versehen, wohin besonders die Flüssigkeiten gehören, aufbewahrt.