60 Oskar Regele: Über die Captif-Schraube des Wilhelm Kress
Auf Grund dieser Verfügung erhielt das Militär-Komitee am 16. Jänner 1.898 eine neue Weisung, nämlich, vor Eingehen auf einen Versuch mit naturgroßer Schraube zunächst noch die Sicherheitsfaktoren für den Fall eines Kabeldefektes zu untersuchen und mit dem in halber Größe verfertigten Modell Fallversuche anzustellen. Die Kosten dieser Versuche trage das Ministerium. 14 Zu einer konkreten Weiterentwicklung ist es aber nicht mehr gekommen, so daß es eigentlich bei der Entscheidung vom 4. Mai 1897 blieb.
Um die Jahrhundertwende fanden bekanntlich die Versuche mit dem Wasserflugzeug statt, die wegen des mangelhaften Motors scheiterten und Kress in seinen Arbeiten weit zurückwarfen. Die Geschichte seiner Captif-Schraube zeigt eindeutig, daß er in dieser Frage sehr richtig vorausgesehen hat und daß die militärischen Faktoren die Bedeutung der Erfindung zutreffend eingeschätzt haben. Kress flössen zwar keine überreichen Mittel zu, doch kann man nicht sagen, man hätte ihn nicht gefördert. 15 Der Armee fehlten auf jeden Fall die Mittel und die Technik der Motoren hielt mit den Ideen noch nicht Schritt. Wenn man bedenkt, daß 1914 keine einzige der kriegführenden Armeen einen Hubschrauber besaß, daß alle Armeen nicht nur bis 1918, sondern sogar noch im zweiten Weltkriege da und dort den Fesselballon benützten, dann scheint es wohl auch in Österreich richtig gewesen zu sein, sich in einem Experiment nicht zu weit vorzuwagen, das noch keine absolut sicheren Aussichten bot. Auch die Reichen unter den Staaten haben es nicht getan.
14 Kriegsministerium, Abt. 7, Nr. 6884—1897.
15 Das KRESS-Komitee zahlte 20000 fl., Kaiser Franz Joseph I. spendete 5000 K und gewährte dem Erfinder eine Lebensrente, die Sammlung Miller-Aichholz brachte 13500 K, Erzherzog Leopold Salvator bot 10000 K. (Hoernes, „Buch des Fluges“, Bd. Ill, S. 318 f.)