Aufsatz 
Sondergewerbe in der Eisenwurzen / von Karl Tanzer
Entstehung
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Karl Tänzer

der Zainen zu Blättern durchgeführt werden, wodurch eine feinere Schneide erreicht und das Zuschleifen der Sensenschienen vermieden wurde. Nun konnte man zum Dengeln der Schneide übergehen. Mit dieser Erfindung trat die Kirchdörfer Sensenindustrie an die Spitze aller österreichischen Sensenschmiedschaften, denn Waidhofen, das als erste die Kirchdörfer Erfindung aufgriff, folgte darin erst 1610.

Die ersten Aufzeichnungen über die Schmiede im Krems- und Steyrtal stammen aus dem Jahre 1520. In diesem Jahre begründete Adam Hirzenberger aus Win- disch-Garsten das erste Hammerwerk,die Schmied in der Au, in der Nähe von Spital am Pyhrn. Die Sensenschmiede dieses Gebietes bekamen 1595 die erste Handwerksordnung, der im Jahre 1608 ein kaiserliches Handwerksprivilegium von Rudolf II. folgte. Dieses Handwerksprivileg bestätigten dessen Nachfolger bis Josef II.

Vom Innungsschmied wurde sorgsamste Ausbildung gefordert, er mußte ein Künstler in seinem Fach sein. Diesen hohen Anforderungen zeigte sich die Sensenschmiedzunft von Kirchdorf-Micheldorf gewachsen. Nicht nur Qualitäts­arbeit mußte der Sensengewerke leisten, er mußte sich dem persönlichen Bedürfnis und dem Geschmack seiner Besteller, ob es der deutsche Landwirt oder der Bauer in der Ukraine war, anpassen. Denn die Erzeugnisse der Kirchdörfer Sensenschmiede wurden auf dem ganzen europäischen Eestlande abgesetzt und erfreuten sich als erstklassiges Fabrikat steigender Beliebtheit.

Der Markenschutz.

Jedes Massel, das der Radmeister ablieferte, war mit einer Marke, dem Zeichen des Radwerkes versehen. Da die vielen Marken die Übersicht erschwerten, verfügte Ferdinand III. im Jahre 1650, daß derBindeschild als Zeichen für Rohstahl, dieWeintraube als Zeichen für Mittelstahl und derTannenbaum als Zeichen für die beste Sorte des Innerberger Stahls, den Scharsachstahl, gelten sollten.

Der große Ruf, den der Innerberger Stahl überall genoß, gab Veranlassung zu Fälschungen dieser Marken. Besonders über die Eisenwerke im Bergischen Land wurde geklagt , daß sie nicht nur den Stahl in den gleichen Abmessungen ausschmiede­ten wie die Innerberger Hämmer, sondern auch die gangbarsten Marken nach­schlugen. Daher erging 1699 ein kaiserlicher Befehl nach Köln, Aachen, Lüttich und Frankfurt am Main, der dies bei strenger Strafe untersagte.

Gewissenhafte Bedienung der Kunden und Wahrung der Handwerksehre waren Leitziele für die Schmiedschaft der Eisenwurzen. Und dafür sorgte das Markenzeichen, mit dem jeder Meister dem Käufer gegenüber haftete. Der an­alphabetische Abnehmer kannte den Erzeuger nicht nach seinem Namen, sondern nur nach seiner Marke. War das Zeichen im Kundenkreis einmal eingeführt, so sicherte es seinem Inhaber einen ständigen und treuen Stamm von Abnehmern. Daher waren die Zeichen oder Marken seit jeher ein Stolz der Meister des alten Hand­werks, sie hielten sie ebenso hoch und blank, wie der Edelmann sein Wappen. Bei allen Schmiedschaf ten der Eisenwurzen durfte kein Meister seine Ware früher in den Handel bringen, bevor sie nicht von der Zunftkommission geprüft, für gut