Solidergewerbe in der Eisenwurzen. 121
befunden und sein Zeichen eingeprägt worden war. Denn die Ehre des Handwerkes ging über alles.
Besonders die Sensenschmiede hatten in ihren Handwerkssatzungen Bestimmungen über die Vererbung und Veräußerung von Zeichen. Unbefugte Nachahmung einer Sensenwerksmarke wurde nach diesen Bestimmungen mit dem Verlust des Meisterrechtes bestraft. Jeder Meister hatte nur ein einziges ihm ausschließlich gebührendes Meisterzeichen, das im Zeichenbuch eingetragen war,
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Abb. 4. Die Marken der Sensengewerke. Alle Handzeichnung im Technischen Museum.
oder, wie es im Waidhofener Bezirk üblich war, auf eine kleine bleierne Tafel geprägt wurde, die dann in der Innungslade aufbewahrt wurde. Damit sollten Irrungen und Streitigkeiten vermieden werden. Der Eisenobmann zu Steyr führte seit dem Jahre 1738 ein Zeichenbuch, das dem heutigen Markenregister entsprach.
Die Kirchdörfer Sensenwerke waren es, die unter allen Sensenschmieden immer berechtigte Klage über unbefugtes Nachschlagen ihrer Marken durch eine skrupellose Konkurrenz führten. Ihre Rivalen unterboten sie mit billiger und entsprechend schlechter Ware und scheuten vor dem unlauteren Mittel nicht zurück, die berühmtesten oberösterreichischen Sensenmarken nachzuschlagen. Mit diesen unter ihrer Elagge segelnden minderwertigen Sensen wurde nicht nur den Kirchdörfern der Absatz eingeengt, sogar ihre vortrefflichen Sensen kamen durch diese schlechte Ware in Verruf.
Kaiserin Maria Theresia erließ in dem sogenannten Eisen-Proviant-Patent vom 5. Dezember 1748 genaue Vorschriften zur Hintanhaltung fernerer Marken-