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Eduard Merlicek
gegen die Flüsse im Stadtinnern mit Gewalt Vorgehen. Sie empfanden die Flußläufe häufig als ein lästiges Hindernis der zunehmenden Stadterweiterung und trachteten sie daher gegen die Stadtgrenzen zu verlegen.
Durchaus unzureichend war in diesen alten Zeiten auch die Wasserversorgung der Städte. Trinkwasser aus Hausbrunnen und Nutzwasser aus Flüssen bildeten die Regel, Quellwasserleitungen fanden sich nur im Anschluß an einzelne Anwesen, zur Versorgung kleiner Städte oder Stadtteile. Feuersbrünste waren daher eine immer drohendere Gefahr; sie wuchsen zu furchtbaren Katastrophen an. Die Dichte der Bewohnerschaft steigerte sich durch den wachsenden Ausbau der Städte und die Vermehrung der Stockwerke. Durch undichte Senkgruben, Haus- und Straßenkanäle wurde das Grundwasser verunreinigt. Die Seuchen, die zumeist in Kriegszeiten eingeschleppt wurden, nahmen kaum ein Ende und waren erschreckend durch ihre Häufigkeit und Ausbreitung.
Eine Wendung in den geschilderten allgemeinen Verhältnissen vollzog sich erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Es war die Einführung der konstitutionellen Reichsverfassung, die nunmehr eine einheitliche, in die Provinzen erstreckte, straffere Verwaltung mit sich brachte und das Eindringen der technischen Fortschritte bis in die äußersten Glieder des Reiches ermöglichte. Aber nur langsam, allzu langsam machten sich anfangs die technischen Fortschritte auf dem Gebiete der Wasserwirtschaft geltend.
Der Aufstieg begann damit, daß die k. k. Landwirtschaftsgesellschaft in Wien ihre Aufmerksamkeit der in England seit langem schon geübten und durch White- heads Erfindung der Drainröhrenpresse besonders geförderten Bodenverbesserung zuwendete und im Jahre 1859 die erste amtliche Stelle für die Durchführung von technischen Bodenmeliorationen, das erste Meliorations amt in Österreich, schuf. Aus den Tätigkeitsberichten der Ingenieure der Landwirtschaftsgesellschaft geht aber hervor, daß die Bodenverbesserungen viele Jahre hindurch fast ausschließlich vom Großgrundbesitze ausgeführt wurden. Den unmittelbaren Anlaß hiezu bot teilweise auch die zu jener Zeit eingetretene geringe Ertragsfähigkeit der künstlichen Fischzucht und der Übergang von dieser zu der damals weit lohnenderen Rinder- und Pferdezucht. Aus diesem Grunde wurden in ganz Österreich zahlreiche Fischteiche aufgelassen und der Teichboden als Wiesen und Ackerland zur Futtergewinnung herangezogen. Um diesen Anforderungen entsprechen zu können, mußte der Teichboden je nach Bedarf entwässert oder bewässert werden, mitunter waren auch Bewässerungs- und Entwässerungsarbeiten zugleich erforderlich. Begünstigt wurde diese Art der Bodengewinnung großenteils dadurch, daß der Großgrundbesitz über private Gewässer verfügte, die er für Bewässerungszwecke ausnützen konnte. Wiewohl die vorbildliche Tätigkeit des Großgrundbesitzes nicht ohne Wirkung auf den Kleingrundbesitz blieb, findet man dennoch, daß sich dieser viele Jahre hindurch in kaum nennenswertem Ausmaße an den so wichtigen Bodenverbesserungen beteiligte. Als hauptsächlichste Ursache dieser Erscheinung ist der damalige Mangel eines Wasserrechtgesetzes anzusehen. Genossenschaftsunternehmungen, auf die es beim Kleingrundbesitz in erster Reihe ankam, konnten nur auf Grund freiwilliger Übereinkunft sämtlicher Interessenten zustande kommen. Die Bildung von Zwangsgenossenschaften und die Begründung