116 KEIN VERÖFFENTLICHUNGSRECHT Asbestkennzeichnung am MotorradIndian-Chief", August 2016 © Paul Lerch Die Dichtschnur des Ofendeckels bestand aus faserndem Asbest, außer­dem befand sich zwischen Brennkammer und Zuluftregler eine Asbest­kartondichtung. Bei der Asbestsanierung kommen, grob unterschieden, drei verschiedene Verfahren zur Anwendung: Tränkung, Isolierung und Entfernen. In diesem Fall wurden die Dichtschnur sowie die Kartondichtung dokumentiert, demontiert und schließlich mit einer entsprechenden Kennzeichnung versehen zur Isolierung in Folie eingeschweißt. Liegen Gefahrstoffe vor, die unter die CLP-Verordnung(Classification, Labelling and Packaging), eine EU-Verordnung zur Kennzeichnung, Ein­stufung und Verpackung von Chemikalien fallen, müssen diese entspre­chend gekennzeichnet werden. Im musealen Kontext ist diese Verordnung zwar nicht verpflichtend anzuwenden, aus Gründen des ArbeitnehmerIn ­nenschutzes übernehmen wir jedoch, sofern sie existieren, genormte Kennzeichnungen und Handhabungshinweise. Gibt es keine genormten Kennzeichnungen für einen gesundheitsschädlichen Objektbestandteil, werden trotzdem Kennzeichnungen angebracht. Diese selbst entwickelten Vorlagen verzeichnen neben den Kenndaten wie Inventarnummern und Kollonummer auch den gefährlichen Stoff. Weiters finden sich auf dem Datenblatt ein Feld für objektbezogene Handhabungshinweise und die