101 einer der Funker an Bord der Titanic bis zuletzt um Hilfe gefunkt; er befindet sich nicht unter den Überlebenden. 28 Auf einer internationalen Konferenz, die im Sommer 1912 in London stattfindet, wird unter dem Eindruck dieser Katastrophe das Abkommen aus dem Jahr 1906 erweitert. Die Vertreter der teilnehmenden Staaten kommen überein, die Funktechnik stärker zur Verhütung von Schiffsunglücken in die Pflicht zu nehmen. Das Prinzip des freien Funkverkehrs wird auf die Korrespondenz zwischen Schiffen ausgeweitet. Sämtliche Küsten- und Bordstationen müssen fortan Telegramme weitervermitteln. Damit fällt Marconis Monopol endgültig. Die Nationalstaaten sind aufgefordert, Küstenfunkstationen mit ununterbrochenem Dienst einzurichten und in ihren Ländern Gesetze bezüglich der Ausstattung von Schiffen mit Funkapparaten zu erlassen. Eine unabhängige Energiequelle an Bord soll den Funkbetrieb sechs Stunden lang auch für den Fall sicherstellen, dass die Schiffsmaschinen ausgefallen sind. Große Schiffe sollen wenigstens zwei Telegrafisten an Bord haben, die im Sinne ständiger Hörbereitschaft ununterbrochen Dienst tun, mittlere Schiffe zumindest einen, der zu jeder vollen Stunde für zehn Minuten am Funkgerät sitzt; nur kleine Schiffe brauchen keinen regelmäßigen Funkdienst. Die eingesetzten Telegrafisten müssen zudem über eine entsprechende Qualifikation im Aufnehmen und Geben von Morsezeichen verfügen. Der Betrieb der Bordfunkstation wird dem Kommando des Kapitäns unterstellt und damit primär in den Dienst der Sicherheit des Schiffes gestellt. 29 Als internationales Seenotzeichen gelten die drei Morsebuchstaben„SOS“(drei Punkte, drei Striche, drei Punkte), denen die Bedeutung„Save Our Souls“ unterschoben wird. Ein Schiff, das dieses Notsignal aufnimmt, ist verpflichtet, jede andere Korrespondenz sofort zu unterbrechen, um keine Hilferufe zu versäumen. In der Folge findet im November 1913 wieder in London eine„Konferenz über Sicherung menschlichen Lebens zur See“ statt. Die Staaten, die daran teilnehmen, darunter Österreich-Ungarn, beschließen, dass künftig Schiffe mit mehr als 50 Personen an Bord mit Funk ausgestattet sein müssen, und dass Kapitäne, die einen Rettungsfunkspruch empfangen, zur Hilfeleistung sofort an den Unglücksort zu steuern haben. Die Regelungen sollen am 1. Juli 1915 in Kraft treten. 30 Zu diesem Zeitpunkt herrscht zwischen manchen Unterzeichnerstaaten jedoch längst Krieg und die Funktechnik dient nicht mehr der Lebensrettung, sondern der Vernichtung menschlichen Lebens in großem Stil.
Dokument
Blitzschnell in die Ferne schreiben : Geschichte der Telegrafie in
Österreich / Wolfgang Pensold, Otmar Moritsch, Mirko Herzog
Seite
102
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten