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Viktor Schützenhofer
Im November 1807 unterbreitet Widmanstatten dem Oberstkämmereramt seinen „vorläufigen Entwurf für die Anordnung und Einrichtung eines Kabinettes, in welchem Fabrikate und Produkte der österreichischen Monarchie zur öffentlichen Übersicht und Beurteilung ausgestellt werden sollen“ 1 und im März des Jahres 1808 legt der Oberstkämmerer diesen Entwurf sowie die von Widmanstatten verfaßte „Skize einer Eintheilung der Fabrikate und Produkte, welche in der österreichischen Monarchie erzeuget werden“ dem Kaiser vor. Bereits im September 1807 hat der Kaiser Handschreiben „an die Länderchefs der erbländisch deutschen Provinzen und den Palatin von Ungarn“ erlassen, mit denen er diese von der Kabinettsgründung in Kenntnis setzte und sie beauftragt, die Fabriken und deren Erzeugnisse unter Angabe von Preis und Verschleiß im In- und Ausland zu melden und Muster für Zwecke des Kabinetts zur Verfügung zu stellen. 2 Da das Ergebnis dieser Maßnahme jedoch kein befriedigendes ist, erhält Widmanstatten vom Kaiser den Auftrag, die Provinzen zwecks Auswahl von Musterstücken zu bereisen.
Die kaiserliche Genehmigung der im Entwurf Widmanstattens enthaltenen Grundsätze für die Einrichtung des Kabinetts erfolgt 1809. 3 Im Jänner 1812 verlangt der Kaiser Aufschluß über den Stand der Einrichtung des Fabriksprodukten- kabinetts und gibt Auftrag:
„1. Daß mit der Sammlung des k. k. Fabriksproduktenkabinettes auch eine Anstalt verbunden werde, in welcher jeder Erzeuger und Künstler seine Produkte zur Schau stellen kann.
2. Daß ein schickliches Lokale, zur Errichtung dieser Anstalt, ausfindig gemacht werde, und
3. Daß der Direktor des Fabriksproduktenkabinettes die vorzüglichsten Werkstätten in den Provinzen der Monarchie bereisen solle, um die zur Aufstellung geeigneten Muster selbst zu besichtigen, zu wählen und insoweit solche nicht imentgeltlich hergegeben werden auf das Wirtschaftlichste zu behandeln.“
Der daraufhin von Widmanstatten dem Oberstkämmerer erstattete Bericht 4 lautet:
„1. Daß die vom Kaiser anbefohlene Anstalt erst dann errichtet werden könne, wenn für das Fabriksproduktenkabinett ein schickliches Lokal ausfindig gemacht worden seyn wird,
2. daß er oft die Noth Wendigkeit vorgestellt habe diesem Kabinete ein eigenes, stabiles, bequemes und anständiges Lokale anzuweisen, und diesem Institute auch das nöthige Personal zu gestatten, und
3. daß er bereits Oberösterreich und Steyermark mit gutem Erfolge bereiset habe und bereit sey, die allerhöchst angeordnete Bereisung, worüber er seinen Vortrag insbesondere erstatten werde, fortzusetzen.“
Trotzdem setzt Widmanstatten die Ausgestaltung der als unzureichend be-
1 Siehe Anhang 1, S. 18 ff. O. K. A. Nr. 1543/807 und H. K. A. ex Martio 1809 N. Ö. ad Nr. 5021/319.
2 0. K. A. 1571/807.
3 Anhang 2, S. 29.
4 O. K. A. Nr. 908/812.