Die Schreibmaschine des Grafen Neipperg.
Von
Dr. jur. et phil. Heinrich Benedikt.
Mit 3 Abbildungen.
Unter den vielen erfindungsreichen Köpfen der mariatheresianischen Zeit arbeitete auch einer unter der gepuderten Perüoke des Grafen Leopold Neipperg (1728—92); obwohl geistreich und klug, spielte er doch in der österreichischen Geschichte eine weniger bedeutende Rolle als sein Vater und sein Sohn Adam. Der Vater Wilhelm Reinhard schloß 1739 den Belgrader Frieden, in welchem die vom Prinzen Eugen eroberte Festung Belgrad, Nordserbien, Orsova und die kleine Walachei verlorenigingen; er büßte dafür auf dem Brüniner Spielberg, bis ihn Maria Theresia bei ihrem Regierungsantritt wieder in Gnaden auf nahm und ihn die Schlacht von Mollwitz verlieren ließ. Trotz aller Mißerfolge ein tüchtiger Offizier und Organisator wurde er 1755 Präsident des Hofkriegsrats. Sein Enlkel, Leopolds drittgeborenerSohn Adam, wurde derGatte Maria Louisens und damit der „Nachfolger Napoleons“. Aus dieser Ehe stammt ein Sohn, der 1864 izum Fürsten Montenuovo erhoben wurde.
Anfangs 1759 kam Leopold Neipperg als Botschafter nach Neapel, wo seine Hauptaufgabe darin bestand, Verhandlungen über einen Staatsvertrag, welche sein Vongänger Graf Karl Firmian eingeleitet hatte, zum Abschluß zu bringen. Karl III. König beider Sizilien war zur Erbfolge seines kinderlosen Bruders Ferdinand VI. in Spanien ausersehen und sollte, sobald der Erbfall einträte, sein süditalienisches Königreich dem jüngeren Bruder Philipp abtreten, auf dessen Herzogtümer — Parma, Piacenza und Guastalla — Kaiserin Maria Theresia ein Heimfallsreoht besaß. Aber Karl wollte die beiden Sizilien einem seiner eigenen Söhne ülbergeben. Es galt, von Maria Theresia den Verzicht auf ihr Heimfallsrecht zu erhalten, auch war die Frage der Anwartschaft auf die Allodien der ausgestorbenen Häuser Farnese und Medici, zu denen die Sammlungen der Uffizien und des Palazzo Pitti in Florenz gehörten, zu regeln. Maria Theresia, im Krieg mit Preußen auf die Freundschaft der Bourbonen angewiesen, mußte sich zum Verzicht auf ihre undurchsetzbaren Ansprüche auf die Herzogtümer verstehen und sich mit der Abtretung der halben „Praesidien“ be-
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