Die Entwicklung des Hydrographischen Dienstes in Österreich von 1893 bis 1953.
Von
Sektionschef i. R. Dipl.-Ing. Egbert Salcher.
Der 14. Oktober 1893 bildet einen Markstein in der Geschichte des österreichischen Wasserbaues; an diesem Tage meldete die amtliche Wiener Zeitung die Errichtung eines k. k. hydrographischen Centralbureaus in Wien, welchem die Aufgabe übertragen wurde, den nunmehr in die Obsorge des Staates zu übernehmenden hydrographischen Dienst in Österreich einzurichten und zu betreuen. Damit erhielt der öffentliche Wasserbau — einen anderen von einiger Bedeutung gab es damals kaum — einen mächtigen Impuls, fehlten ihm doch bis dahin oftmals jene Voraussetzungen, die uns heute für die technisch und wirtschaftlich erfolgreiche Gestaltung aller Wasserbauwerke unerläßlich erscheinen: ausreichende und verläßliche gewässerkundlic-he Unterlagen. Mit Recht kann daher gesagt werden, daß der weitere Aufstieg des Wasserbaues ohne den vor nunmehr 60 Jahren eingerichteten hydrographischen Dienst nicht denkbar gewesen wäre.
Die folgende kurze Zusammenfassung soll Aufschluß darüber geben, wie sich der hydrographische Dienst (weiterhin mit der Abkürzung HD bezeichnet) in den sechs Dezennien seines Bestandes entwickelt, wie sich das diesem staatlichen Dienstzweig anvertraute Aufgabengebiet gewandelt hat und welcher Verwaltungsapparat ihm zur Erfüllung eben dieser Aufgaben zur Verfügung stand.
Dei’ dem HD zugedachte Wirkungskreis wurde schon in dem gleich zu Anfang erlassenen Organisationsstatut mit wahrhaft bewundernswertem Weitblick in allem Wesentlichen festgelegt. Technische Entwicklung und jeweilige Bedürfnisse haben allerdings in der Folge in verschiedenen Grenzgebieten seinen Umfang verändert; manche Aufgaben wurden im Laufe der Zeit den Erfordernissen gemäß erweitert, andere haben sich ihrer zunehmenden Bedeutung wegen zu selbständigen Disziplinen entwickelt und sind daher wieder ausgeschieden.
In großen Umrissen gesehen hat der HD folgende Aufgaben zu erfüllen:
Erstens die Beschaffung und Sammlung des gewässerkundlichen Beobachtungsstoffes; er umfaßt die Aufzeichnung der Wasserstände fließender und stehender Gewässer sowie des Grundwassers; ferner die Ursachen und Begleiterscheinungen