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Franz Wallack.
Mit Ausnahme der Zweigstraße auf die Edelweißspitze, die fünf Meter nutzbare Fahrbahnbreite hat, wurde die Straße durchwegs mit sechs Meter Fahrbahnbreite angelegt. Die Höchststeigungen über kurze Strecken betragen 12°/o, auf der Edelweißstraße 14°/'o. Die Fahrbahn ist mit staubfreiem Belag, in den Tunnels mit Betondecke, in den Kehren mit Kleinsteinpflasterung ausgestattet.
Infolge der großen Höhenlage ihres Scheitelpunktes ist die Straße alljährlich im Durchschnitt nur während fünf Monaten für den durchgehenden Verkehr befahrbar. Die geringste Befahrbarkeitsdauer ergab sich im Jahre 1936 vom 31. Mai bis 29. September mit 110 Tagen, die längste im Jahre 1953 vom 24. Mai bis 29. Dezember mit 218 Tagen. Die Befahrbarkeit der Straßenrampen ist zwar eine längere, für den Verkehr auf der Straße jedoch fast bedeutungslos.
Die Eigenart der von der Straße erschlossenen Hochgebirgslandschaft und die großartigen Ausblicke von den Endpunkten der Zweigstraßen auf die Edelweißspitze und auf die Franz Josefs-Höhe geben der Großglockner-Hochalpenstraße den Charakter einer Fremdenverkehrsstraße allerersten Ranges. Andere Baßstraßen steigen zur Baßhöhe auf, um nach ihrer Überschreitung sofort wieder ins Tal abzusteigen. Die Großglockner-Hochalpenstraße, die in einer Länge von mehr als 20 km in Höhen über 2000 m verläuft, lenkt den auf ihr pulsierenden Verkehr an die Endpunkte der beiden Aussichtsstraßen, die Hauptziele der Straßenbesucher. Im Raume Fuschertörl-Edelweißspitze und Glocknerhaus- Franz Josefs-Höhe ballt sich zu bestimmten Tagesstunden der Spitzenverkehr in der Hochsaison zu einer Verkehrsdichte zusammen, die einen außerordentlich großen Bedarf an Parkierungsflächen zur Folge hat. Jahr für Jahr wird daher an der Vergrößerung der bestehenden und an der Schaffung neuer Parkplätze gearbeitet, um den steigenden Anforderungen Rechnung zu tragen.
Der Verkehr auf der Straße, der vor dem Weltkrieg im Jahre 1938 sein Maximum mit 374.465 Besuchern brachte, sank 1939 schon merklich ab und war in den Kriegsjahren bis 1945 nahezu bedeutungslos. Im Jahre 1946 begann der Verkehr mit 30.278 Passagieren wieder aufzuleben und steigerte sich von Jahr zu Jahr, bis er 1953 eine vorher noch nicht erreichte Höchstfrequenz von 537.769 Besuchern erzielte; die Anzahl der in diesem Jahre gezählten Motorfahrzeuge betrug: 78.494 Personenkraftwagen, 7809 Autobusse und 42.237 Motorräder.
Da die Großglockner-Hochalpenstraße auf dem Boden zweier Bundesländer — Salzburg und Kärnten — liegt und eine einheitliche Leitung des Baues und der Erhaltung der Straße erwünscht war, wurde sie nicht als Bundesstraße, sondern als Privatstraße erbaut. Man wählte die Form einer Aktiengesellschaft, deren Aktien ausschließlich im Besitze des Bundes und der beiden Länder Salzburg und Kärnten sind und stattete das Unternehmen mit dem Rechte der Einhebung einer Straßenbenützungsgebühr aus. Diese Gebühr wird von jedem Besucher der Straße eingehoben und stellt der Gesellschaft die Mittel zur Verfügung, die für die dauernde Instandhaltung, Betrieb und Schneeräumung, den weiteren Ausbau der Parkplätze und für die sonstigen Erfordernisse der Straße sowie zur Entrichtung der Steuern und Abgaben erforderlich sind. An der Aufbringung der Kosten für alle diese Ausgaben beteiligen sich daher nicht alle Steuerzahler, sondern ausschließlich die Benutzer der Straße. Die Aktionäre — Bund und Län-