Aufsatz 
Alte Eisenindustrie im Lavanttal / von Karl Dinklage
Entstehung
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Alte Eisenindustrie im Lavanttal.

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blasen, bis Funken durch die genannte Formöffnung herauskamen; nun wurde diese Öffnung verschmiert und etwas höher eine zweite angebracht. Die Form­öffnung für den Blasbalg und das Schlackenloch wurden im Laufe des Prozesses immer höher gesetzt, je höher das Eisen im Ofen stieg; das Schlackenauge wurde stets offen gehalten. Stieg das Stuck bis gegen die Höhe des Formgewölbes, so wurde der Prozeß abgebrochen und die Kohle niedergebrannt; dann wurden die Blasbälge entfernt, die Brust eingerannt und das halberstarrte Produkt, Stuck oder Maß genannt, mit Stangen und Haken herausgezogen. Ein derartiger Prozeß (lauerte 19 bis 20 Stunden. Die Stucköfen besaßen im 16. Jahrhundert eine Höhe von 2 bis 3 in und eine Kohlensackweite von 1 bis 1,5 m, nahmen aber bis ins 18. Jahrhundert auf 4 bis 5 m Höhe und etwa 2 m Kohlensackweite zu 10 .

Die Eisenverschmiedung erfolgte in älterer Zeit nur mit dem Handhammer. Die Nutzbarmachung der Wasserkraft für den Hammerbetrieb kam in Kärnten erst gegen Mitte des 14. Jahrhunderts von Italien her zur Einführung * 11 . Vor 1348 erhielt Francische in dem Canol von dem bambergischen Pfleger von Wiesen- thau die Genehmigung zur Errichtung eines Wasserhammers bei Diepolds- kirchen im Kanaltal, am 24. September 1356 Abt Florimund von Arnoldstein vom bambergischen Viztum die Erlaubnis, eine Schmiede an der Gailitz unterhalb Thörl zu schlagen 12 . Um dieselbe Zeit fanden Hammerwerke mit Wasserradantrieb auch im Lavanttal Eingang, während Rennherde und Stuckhütten mit wasser­betriebenen Bälgen schon vorhanden waren, wahrscheinlich seit dem 13. Jahr­hundert. Guten Einblick in diese Verhältnisse gewährt ein Vertrag, den um 1355 Wülfing der Ungnad mit einer Gesellschaft, bestehend aus Pfarrer Pernger von St. Leonhard, dem als Unternehmer sehr tätigen Villacher Bürger Niklas Herten- kes und Matthias Schreiber zu St. Leonhard abschloß und der kurz darauf nach Wülfings Tod schriftlich festgelegt wurde 13 . Die drei Gesellschafter erhielten die Hammerstatt und den Hammer unter Waldenstein an der alten Sagstatt und dazu das Recht, acht wasserbetriebene, gehende Bälge für Rennherde oder Stucköfen zur Aufstellung zu bringen, die Tag und Nacht Eisen zerrennen bzw. erzeugen sollten; für ihren Hammer, die Herde, Öfen und Arbeiterhäuser sollten sie den Hauswald nutzen dürfen. Der Abbau allen Eisenerzes auf Ungnads und seiner Leute Gut war ihnen gestattet. Die drei Gesellschafter sollten ein Eisenindustrie­monopol in der Herrschaft Waldenstein haben, von dem nur die Schmelzhütte Ottos von Wolfsberg ausgenommen war. Alle anderen bestehenden Schmelz­hütten sollten abgetan, keine neuen Hütten und Hämmer am selben Wasser und Wald erbaut werden. Von jedem Bund erzeugten Stangeneisens zu 16 Zentnern sollten sie 1 Gulden zinsen. Nach vier Jahren sollte statt dieses Eisenzinses vom Hammer eine jährliche Bestandsgebühr von 12 Gulden entrichtet werden. Dieser Vertrag wurde offenbar abgeschlossen, um die Eisenarbeit im Waldensteiner Graben auf eine moderne breitere Grundlage zu stellen. Aus weiteren Bemerkun-

10 F. Münichsdorfer : A. a. O., S. 8f.

11 K. Dinklage u. A. Wakolbinger: Kärntens gewerbliche Wirtschaft von der Vorzeit bis zur Gegenwart, 1953, S. llOf.

12 Landesarchiv Klagenfurt: Urkunden v. 13. 1. 1355 und 24. 9. 1356.

1:5 Landesarchiv Klagenfurt: Urkunde v. etwa 13521362.