Vergangenheit als Zukunft
Johannes Sima
Vergangenheit als Zukunft: Aspekte der Zukunft im Denkmalschutz. Grundlagen und Maßnahmen für den Erhalt von Baudenkmalen
„Zukunft braucht Herkunft“: Entsprechend dem Diktum des deutschen Philosophen Odo Marquard ist der Erhalt des kulturellen Erbes ein wichtiger Geschichtsträger und der Umgang damit ein Gradmesser einer Gesellschaft. Mit dem kulturellen Auftrag, das Alte zu erhalten und für die Zukunft weiterzugeben, kommt dem Denkmalschutz und der sich daraus ableitenden Denkmalpflege eine zentrale Bedeutung zu.
Nach der Revolution von 1 848 kam es im Zuge der Neuordnung des Kaiserreichs Österreich zur Einführung einer staatlichen Denkmalpflege. Mit Allerhöchster Entschließung wurde 1850 durch Kaiser Franz Josef die „k.k. Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmale“ institutionalisiert. Die Aufgabe der Kommission war es „einen Überblick über den Denkmalbestand herzustellen, eine Klassifizierung der Denkmale vorzunehmen, Gutachten zur Errichtung von Neubauten, die Denkmale gefährden, und zur Restaurierung von Denkmalen zu erstellen sowie die Bevölkerung zu belehren.“ 1 1911 erfolgte unter Vorsitz des Thronfolgers Erzherzog Franz Ferdinand die Umbenennung in eine „K.k. Zentralkommission für Denkmalpflege“. Die bis dahin ehrenamtlich tätigen Mitglieder wurden durch hauptberuflich beschäftigte Beamte ersetzt. Den Unterbau für eine wissenschaftliche Definition des Denkmalbegriffs und für die bis heute international gültige Beschreibung der Denkmalwerte lieferte der aus Linz stammende Kunsthistoriker, Universitätsprofessor und Generalkonservator Alois Riegl (1858-1905). Für seinen modernen Denkmalbegriff bildeten der Alters- und der historische Wert den Erinnerungswert eines Denkmals, der Gebrauchs- und der relative Kunstwert ergaben den Gegenwartswert. 2 Riegl wandte sich gegen das im 19. Jahrhundert verbreitet durchgeführte Weiter- und Fertigbauen gotischer Kathedralen, wie in Köln, oder die Purifizierung früherer Stilepochen. So ließ zum Beispiel Adalbert Stifter in seiner Funktion als Konser-
1 Christoph Bazil, Reinhard Binder-Kriglstein, Nikolaus Kraft: Das österreichische Denkmalschutzgesetz. Denkmalschutzgesetz und Kulturgüterrecht, Durchführungsvorschriften, Unionsrecht. Kurzkommentar. Wien 2015, S. 1.
2 Alois Riegl: Der moderne Denkmalkultus. Sein Wesen und seine Entstehung. Wien, Leipzig 1903.
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