Johannes Sima
vator des Herzogtums ob der Enns, des heutigen Oberösterreichs, von 1852 bis 1855 den gotischen Flügelaltar der Kirche von Kefermarkt im Mühlviertel restaurieren. Da aus Sicht der Zeit der Romantik die Gotik „rein“ war, wurde die polychrome Fassung des Altars abgenommen. Die Bildhauer Johann und sein Vater Josef Rint ergänzten und veränderten den Altaraufbau. 3 50 Jahre später stellte sich Riegl erfolgreich gegen das beabsichtigte Herauslösen der römischen Bausubstanz des Diokletianspalastes in Split/Spalato, was eine Zerstörung und Auslöschung des gewachsenen Zustands der später hinzugekommenen Zeitschichten bedeutet hätte. 1903 beschrieb er bereits detailliert Grundlagen zur Denkmalpflege und des Denkmalschutzes. Auf den Grundlagen Riegls aufbauend, entwickelte der Kunsthistoriker Max Dvorak (1874-1921) in einem „Katechismus der Denkmalpflege“ 4 an konkreten Beispielen bereits erste Grundsätze und Richtlinien der praktischen Denkmalpflege. Sowohl Riegl als auch Dvorak machten eine zielführende Umsetzung der Denkmaltheorien von einer im öffentlichen Interesse gelegenen Erhaltung der Denkmale abhängig. Obwohl der Thronfolger Franz Ferdinand, der die Kommission 1910 übernommen hatte, eine Umwandlung in ein Staatsdenkmalamt durchführte, gelang es nicht, ein entsprechendes Gesetz im Reichsrat durchzubringen. Grund dafür waren die großen Vorbehalte von den Abgeordneten der Kirche und des Adels, die zu starke behördliche Eingriffe in ihr Eigentum befürchteten. Der Zentralkommission kam deshalb trotz des Status einer staatlichen Behörde noch keine Zwangsgewalt zu, die damals geschaffene Organisation entspricht jedoch in ihrem Aufbau noch heute dem des Bundesdenkmalamts.
Das Denkmal bekommt eine Zukunft
Nach dem Ersten Weltkrieg und dem Zerfall der Donaumonarchie fand die Denkmalschutzmaterie Einzug in die legistische Neuordnung des österreichischen Bundesstaats und auch in jene der Nachfolgestaaten der Habsburgermonarchie. Bereits im Dezember 1918, nicht einmal einen Monat nach Ausrufung der Republik, trat das Ausfuhrverbotsgesetz für Kunstgegenstände in Kraft. Es sollte den Ausverkauf der wertvollen Artefakte verhindern. Zudem beanspruchten die Nachfolgestaaten der Monarchie ihren Teil am kaiserlichen Vermögen. Dieses wurde, wie zum Beispiel die Bestände des Kunsthistorischen
3 Otto Jungmair: Adalbert Stifter als Denkmalpfleger, in: Alois Großschopf (Hg.): Schriftenreihe des Adalbert Stifter-Institutes des Landes Oberösterreich, Folge 28, Linz 1973.
4 Max Dvorak: Katechismus der Denkmalpflege. Wien 1918.
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