Vergangenheit als Zukunft
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RICHTLINIE ENERGIEEFFIZIENZ
AM BAUDENKMAL
HMH
Abb. 5 Richtlinie Energieeffizienz am Baudenkmal, Titelblatt und Erläuterungsgrafiken über mögliche, problematische und nicht bewilligbare Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz Quelle: http://www.bda.at/downloads, Graphik BDA, Abt. Architektur und Bautechnik, Hanna Liebich
wiesen dadurch als Maßnahmen zur Eindämmung der Wärmeverluste meistens Außenwanddämmsysteme und den Einbau neuer Fenster aus. Von öffentlicher Hand gefördert und für die Bewilligungen gefordert, von der Wirtschaft beworben und der Politik unterstützt waren diese Maßnahmen zum Wärmeschutz für den großen Markt der privaten Hausbesitzerinnen perfekt zugeschnitten. Dabei wird aber suggeriert das Haus sei „krank“ und würde dadurch „geheilt“.
Das Denkmalamt konnte dem „Einpacken“ von Baudenkmalen aber aus mehreren Gründen nicht zustimmen. Es käme dadurch zum Verlust des historischen Erscheinungsbildes und der substantiellen Schädigung des Außenputzes. Auch die historischen Bestandsfenster sind keine Verschleißteile, sondern ein wesentlicher Teil des Denkmals . 14 Es galt deshalb, gemeinsame Ziele mit dem Umweltschutz für eine tatsächlich nachhaltige Sanierung zu finden. Dabei sollte die Schonung der natürlichen, materiellen und kulturellen Ressourcen auch einen sorgsamen Umgang mit den „nicht erneuerbaren“ Baudenkmalen gewährleisten.
14 In den Förderrichtlinien wird ausschließlich der Begriff „Fenstertausch“ verwendet, eine Reparatur oder das Richten der Bestandsfenster ist dagegen nicht vorgesehen.
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