Vergangenheit als Zukunft
orientierte Umsetzung seines Bauprojektes ausgerichtet ist, wird eine beratende Servicestelle, die Ratschläge für den Umgang mit historischer Bausubstanz gibt, die das Bauprojekt einschränken oder verteuern, eher nicht beiziehen. Nur durch die gesetzlich geregelte Mitsprache einer Fachbehörde kann die Anwaltschaft für den möglichst authentischen Erhalt der historischen Bausubstanz für die Zukunft gegeben sein. Die Zukunft des Bundesdenkmalamts kann nur in einer Stärkung ihres Behördencharakters bestehen. Entscheidungen über die Art und Form des Umgangs mit dem kulturellen Erbe dürfen ausschließlich auf rechtlicher und wissenschaftlicher Basis erfolgen. Ein seit Jahrzehnten in fast regelmäßigen Abständen wiederkehrender Versuch einzelner Landeshauptleute die staatliche Denkmalpflege in ihrem Wirkungsbereich einzugliedern, ergäbe aus fachlicher Sicht keine Vorteile. Aber vielleicht liegen die Wünsche nach einer „Veränderung“ der Denkmalpflege nicht nur im Bereich des denkmalfachlichen Erhaltens unserer Kulturgüter. Heute und in der Zukunft.
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