Patente Frauen
Barbara Hafok, Sophie Gerber
„Patente Frauen“ in Technik und Wissenschaft
Hervorragende Frauen forschen, entwickeln und erfinden in Naturwissenschaft und Technik seit jeher. Historische Vorbilder wie Marie Curie sind durchaus bekannt, doch auch abseits weiblicher Wissenschaftsprominenz arbeitete eine große Anzahl an Frauen in traditionell männlich konnotierten Terrains ohne breitenwirksame Beachtung zu finden. Sowohl in der Grundlagenforschung als auch in der angewandten Forschung leisteten Frauen maßgeblich ihren Beitrag für Technik und Naturwissenschaften. Kein ungehinderter Zugang zu Bildungseinrichtungen, die geschlechtliche Arbeitsteilung und eine männlich dominierte Geschichtsschreibung: alles Gründe, wieso Frauen in der Geschichte der Technik und Wissenschaften so unsichtbar sind.
Besonders uneingeschränkte Bildungsmöglichkeiten sind ein zentrales Element der Gleichbehandlung der Geschlechter, waren aber lange Zeit privilegierten Männern der oberen Schichten Vorbehalten. Durch die Einführung der allgemeinen Schulpflicht 1774 wurde in der Donaumonarchie ein Meilenstein gesetzt: Der Schulbesuch vom sechsten bis zum zwölften Lebensjahr wurde für beide Geschlechter gesetzmäßig fixiert - allerdings mit geschlechtsspezifischer Auswahl der Unterrichtsfächer, da Mädchen auch auf ihre späteren, zugeschriebenen „Haushaltspflichten“ vorbereitet werden sollten.
Daher blieb der erweiterte Wissenserwerb auch Ende des 1 8. Jahrhunderts nur wenigen Frauen aus den höheren Bildungsschichten Vorbehalten. Diese konnten sich in den sogenannten „Salons“, wie private Diskussions- und Lesezirkel genannt wurden, über den aktuellen Stand der Wissenschaft, Literatur und Kunst informieren. Jedoch blieb ihnen der Besuch einer Bibliothek nach wie vor verwehrt.
Erst 1867 wurde im österreichischen Staatsgrundgesetz das Recht auf Bildungsfreiheit niedergeschrieben und ab 1878 gab es erste Zulassungen zur Ablegung der Externistinnen-Matura. Auch wurde es Frauen in speziellen Fällen gestattet, an Vorlesungen der Universität Wien teilzunehmen. Erst Ende des 19. Jahrhunderts wurden mit der gesetzlichen Verankerung der Zulassung zur Matura und zu einem Universitätsstudium die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine umfassende Bildung der Frauen geschaffen.
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