60von Hütteldorf bis Meidling-Hauptstraße, und in einen unteren Teil, vonMeidling bis Hauptzollamt(heute Landstraße/Wien Mitte), gliederte sichdie Wientallinie. Der Bau der Donaukanallinie, vom Bahnhof Hauptzollamtnach Heiligenstadt, wurde mit den Wasserbauarbeiten am Donaukanal koordiniert. Die Konzeption der Vorortelinie, von Heiligenstadt nach Penzingmit Anschluss nach Hütteldorf, hob sich ab, da sie einerseits primär für denGüterverkehr projektiert wurde und andererseits nicht wie die anderenStrecken das Stadtgebiet durchzog.Die einzelnen Strecken wurden in Bauabschnitte(Baulose) unterteilt; dieGürtellinie hatte neun, die Vororte- sowie die Wientallinie fünf und dieDonaukanallinie drei Baulose. Im Mai 1893 erfolgte eine Begehung derStrecke Michelbeuern – Heiligenstadt – Brigittenau und am 7. Augustbegann man mit den Unterbauarbeiten auf diesem Streckenabschnitt.Noch im Dezember desselben Jahres starteten auch die Unterbauarbeitenfür die Vorortelinie zwischen Heiligenstadt und Gersthof.4Bis Ende desJahres 1894 waren die Arbeiten auf den Streckenabschnitten Heiligenstadt – Westbahn(Gürtellinie), Heiligenstadt – Hernals(Vorortelinie) undHütteldorf – Hietzing(Obere Wientallinie) voll im Gange.5Dies bedeutete,dass es in der ganzen Stadt massive bauliche Veränderungen gab. DerLinienwall wich der Baustelle Gürtellinie, von Hütteldorf bis zum heutigenMargaretengürtel wurde für die Wientallinie und den Wienfluss gegraben,gebaggert und im Einschnitt-Verfahren gebaut. Sogar einzelne Häuserzeilen mussten der Bahntrasse weichen und für die Vorortelinie Tunnel ingeschlossener(bergmännischer) Bauweise errichtet werden. Überspitztkönnte man sagen, ganz Wien war in dieser Zeit eine Großbaustelle. Nachendgültiger Fertigstellung im Jahr 1901 verfügte Wien über ein neues,künstlerisch ausgestaltetes Verkehrssystem. Die gesamte Stadtbahn umfasste elf Bahnhöfe, 23 Haltestellen und 15 Tunnel; ein Drittel der Trassewar als offener Einschnitt und mehr als die Hälfte davon in Hochlage, aufViadukten, Brücken und Dämmen ausgeführt worden.6Die gesetzliche Grundlage für die Ausführung großer Verkehrsanlagen inWien bot das Reichsgesetzblatt Nr. 109 vom 18. Juli 1892. Mit dem Gesetzvom 23. Mai 1896 legte man die endgültige Linienführung fest und regeltemit genauen Vorgaben, wie Spurbreite(1,435 Meter), maximale Fahrgeschwindigkeit(40 km/h), Herstellungsart von Unter- und Oberbau, dieBauausführung.7