60 von Hütteldorf bis Meidling-Hauptstraße, und in einen unteren Teil, von Meidling bis Hauptzollamt(heute Landstraße/Wien Mitte), gliederte sich die Wientallinie. Der Bau der Donaukanallinie, vom Bahnhof Hauptzollamt nach Heiligenstadt, wurde mit den Wasserbauarbeiten am Donaukanal ko­ordiniert. Die Konzeption der Vorortelinie, von Heiligenstadt nach Penzing mit Anschluss nach Hütteldorf, hob sich ab, da sie einerseits primär für den Güterverkehr projektiert wurde und andererseits nicht wie die anderen Strecken das Stadtgebiet durchzog. Die einzelnen Strecken wurden in Bauabschnitte(Baulose) unterteilt; die Gürtellinie hatte neun, die Vororte- sowie die Wientallinie fünf und die Donaukanallinie drei Baulose. Im Mai 1893 erfolgte eine Begehung der Strecke Michelbeuern Heiligenstadt Brigittenau und am 7. August begann man mit den Unterbauarbeiten auf diesem Streckenabschnitt. Noch im Dezember desselben Jahres starteten auch die Unterbauarbeiten für die Vorortelinie zwischen Heiligenstadt und Gersthof. 4 Bis Ende des Jahres 1894 waren die Arbeiten auf den Streckenabschnitten Heiligen­stadt Westbahn(Gürtellinie), Heiligenstadt Hernals(Vorortelinie) und Hütteldorf Hietzing(Obere Wientallinie) voll im Gange. 5 Dies bedeutete, dass es in der ganzen Stadt massive bauliche Veränderungen gab. Der Linienwall wich der Baustelle Gürtellinie, von Hütteldorf bis zum heutigen Margaretengürtel wurde für die Wientallinie und den Wienfluss gegraben, gebaggert und im Einschnitt-Verfahren gebaut. Sogar einzelne Häuser­zeilen mussten der Bahntrasse weichen und für die Vorortelinie Tunnel in geschlossener(bergmännischer) Bauweise errichtet werden. Überspitzt könnte man sagen, ganz Wien war in dieser Zeit eine Großbaustelle. Nach endgültiger Fertigstellung im Jahr 1901 verfügte Wien über ein neues, künstlerisch ausgestaltetes Verkehrssystem. Die gesamte Stadtbahn um­fasste elf Bahnhöfe, 23 Haltestellen und 15 Tunnel; ein Drittel der Trasse war als offener Einschnitt und mehr als die Hälfte davon in Hochlage, auf Viadukten, Brücken und Dämmen ausgeführt worden. 6 Die gesetzliche Grundlage für die Ausführung großer Verkehrsanlagen in Wien bot das Reichsgesetzblatt Nr. 109 vom 18. Juli 1892. Mit dem Gesetz vom 23. Mai 1896 legte man die endgültige Linienführung fest und regelte mit genauen Vorgaben, wie Spurbreite(1,435 Meter), maximale Fahrge­schwindigkeit(40 km/h), Herstellungsart von Unter- und Oberbau, die Bauausführung. 7