107 Stabilisierungsmaßnahmen an einem Blasebalg aus Leder, Mai 2016 bezeichnet, die für den Betrieb von Geräten und Anlagen notwendig sind. Als konstruktive Bestandteile der Objekte dürfen sie nicht willkürlich entfernt werden. Standardmäßig werden beispielsweise Treibstoffe als Brandlast entfernt. Liegen gewichtige Gründe zur Entfernung weiterer Betriebsstoffe vor, wie etwa besonders korrosive, also substanzzerstörende Eigenschaften, werden die Maßnahmen dokumentiert und Proben der entfernten Stoffe aufbewahrt. Ziel war, nicht nur alle im Erfassungstool alsobligatorisch kategorisierten Maßnahmen durchzuführen, sondern zumindest ebenso die alsnot­wendig eingestuften. Der Fortschritt bei der Umsetzung wurde ständig über Datenbankabfragen verfolgt. Letztlich gelang es, zeitgerecht und im Rahmen des vorgesehenen Budgets alleobligatorischen, allenotwen­digen und einen Großteil derempfohlenen Maßnahmen umzusetzen.