107Stabilisierungsmaßnahmen an einem Blasebalg aus Leder,Mai 2016bezeichnet, die für den Betrieb von Geräten und Anlagen notwendig sind.Als konstruktive Bestandteile der Objekte dürfen sie nicht willkürlich entferntwerden. Standardmäßig werden beispielsweise Treibstoffe als Brandlastentfernt. Liegen gewichtige Gründe zur Entfernung weiterer Betriebsstoffevor, wie etwa besonders korrosive, also substanzzerstörende Eigenschaften,werden die Maßnahmen dokumentiert und Proben der entfernten Stoffeaufbewahrt.Ziel war, nicht nur alle im Erfassungstool als„obligatorisch“ kategorisiertenMaßnahmen durchzuführen, sondern zumindest ebenso die als„notwendig“ eingestuften. Der Fortschritt bei der Umsetzung wurde ständigüber Datenbankabfragen verfolgt. Letztlich gelang es, zeitgerecht und imRahmen des vorgesehenen Budgets alle„obligatorischen“, alle„notwendigen“ und einen Großteil der„empfohlenen“ Maßnahmen umzusetzen.