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Blitzschnell in die Ferne schreiben : Geschichte der Telegrafie in Österreich / Wolfgang Pensold, Otmar Moritsch, Mirko Herzog
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120 Auch die Zensurdrohung bleibt in Zeiten der Republik aufrecht: Die öffentlichen Telegraphenanstalten sind berechtigt, von der Beförde­rung(Vermittlung) mittels öffentlichen Telegraphen jederzeit alles auszu­schließen, was für die Sicherheit oder die Wirtschaftsinteressen des Bun­des gefährlich erscheint oder gegen die Gesetze, die öffentliche Ordnung oder die Sittlichkeit verstößt. 10 Der Staat bleibt Wahrer von Moral und Ordnung und in seinem Tun sakrosankt. Ein Anspruch auf Schadenersatz existiert nach wie vor nicht, und auch das Telegrafengeheimnis hat noch immer Lücken. Es gilt nicht gegenüber Strafgerichten in Gerichtsverfahren zu strafbaren Handlungen sowie gegenüber Konkursgerichten in Konkursverfahren. In beiden Fällen sind Telegramme beschuldigter Personen auszuliefern. 11 Der Staat behält dank seiner Telegrafenhoheit die Kontrolle über die Funktechnik, um einen ungestörten Betrieb zu gewährleisten. Dies scheint nötig, da jeder Amateur, der über eine Empfangsanlage verfügt, in der Lage ist, den allgemeinen radiotelegrafischen Verkehr zu verfolgen und dadurch das Telegrammgeheimnis auszuhebeln, und zum anderen, weil derwilde Betrieb privater Sendestationen die Gefahr schwerwiegender Störungen des gesamten Funkbetriebs birgt. Bei Übertretungen drohen deshalb Geld- und Freiheitsstrafen sowie die Beschlagnahmung der An­lage. 12 Abgesehen von Befürchtungen technischer Natur wirkt wohl auch das historisch tief verwurzelte Kontrollbedürfnis des Staates, der selbst in den neuen Zeiten nicht bereit ist, den Äther freizugeben. Das muss auch Franz Anderle zur Kenntnis nehmen, ein ehemaliger Offizier der kaiserlichen Armee, der während des Weltkrieges als Leiter diverser Sendestationen des Kriegsministeriums gewirkt hat und jetzt von Amateurfunk träumt. Als verantwortlicher Redakteur der neuen illustrierten Zeitschrift Radiowelt versucht er die Radioamateurbewegung voranzubrin­gen. Er fordertRadiodemokratie und meint damit,daß jeder mit jedem auf dem Radiowege frei und ungehindert verkehren 13 können soll. Er ist sich jedoch bewusst, dass ungeregeltes Funken ins Chaos führen muss, weshalb es vorausschauender Organisation bedürfe. Der Staat möge Wellen für den Amateurfunk freigeben, die nicht für Zwecke des Rund­funks oder der Funktelegrafie benötigt werden, und es den Radioklubs, die sich im ganzen Land als Sammelbecken von Bastlern und Enthusiasten gebildet haben, überlassen, für die ordnungsgemäße Verteilung dieser Wellen an die Funkamateure zu sorgen:Der Staat möge in jedem, der