Wilhelm Kress.
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4. Kann es, so lange der Wind die oben erwähnte Stärke nicht erlangt hat, über einem bestimmten Punkte, in beliebiger Höhe, Stillstehen.
5. Braucht der Motor des Schiffes beim Hinalbsteigen nicht zu arbeiten. Folglich, wenn der Motor während des Fluges einen Schaden erleidet, ein Propeller bricht, oder sonst etwas geschieht, w r as die Fortbewegung des Luftschiffes unterbrechen würde, so ist letzteres nicht in Gefahr hinabzustürzen, sondern es läßt sich sanft und sicher nieder. Lebensfrage dagegen sind die Flügel A und das Steuer C. Doch sind auch sie nicht so empfindlich, daß eine etwaige Beschädigung, durch feindliche Kugeln, der Flächen der Flügel, das Luftschiff in Gefahr bringen könnte.“
Bild 3. Spielzeugmäßige Ausführung eines Draclienilieger-Modelles nach der deutschen Patentschrift Nr. 8706 vom 19. Juli 1879.
Kress wandte sich mit der Eingabe, die diese Sätze enthält, darum an den Militärattache des Deutschen Reiches, da er als deutscher Staatsangehöriger seine Erfindung, der er militärische Bedeutung zuschrieb, der Wehrmacht seines Vaterlandes zur Verfügung zu stellen beabsichtigte; zugleich wünschte er aber auch, daß diese ihn bei der weiteren Entwicklung seiner Flugapparate unterstütze. Graf Kessel hat dies aber abgelehnt und als Begründung angeführt, daß die KuESSsche Erfindung in dem ihm bekanntgegebenen Stadium der Entwicklung kein -wie immer geartetes Interesse für das Kriegswesen biete.
Am 19. Juli 1879 wurde Wilhelm Kress vom kaiserlichen Patentamt in Berlin das deutsche Patent 8706 erteilt, das gegen Kress’ Willen den Titel ..Spielzeug, genannt ,Aeroveloce‘ “ erhielt. Dies geschah, da die Vorprüfung die Verwendbarkeit des Kress sehen Erfindungsgedankens nur spielzeugmäßig möglich erachtete, obwohl auch die Bauskizze eines menschentragenden Flugzeugs vorgelegt worden w r ar (Bild 3 und 4). Der Patentanspruch lautet wie folgt:
,,Ein lenkbarer Flugappart, der durch zwei, mittelst eines entsprechenden Motors in entgegengesetzter Richtung gedrehter, elastischer Luftpropeller, je nachdem der Rumpf ein Boot, Schlitten oder Wagen darstellt, auf dem Wasser