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Kudolf Saliokr
f) G. A. Wayss im Urteil von Fachgenossen.
Vor der Übertragung des MoNiER-Patents an Gustav Adolf Wayss im Jahr 1885 ist kein technisch haltbarer, wissenschaftlich, rechnerisch oder durch Versuche gestützter Beweis über das Zusammenwirken des Betons mit den Stahleinlagen geliefert worden. Freytag erkannte bei der Gründung der Firma Wayss & Freytag in G. A. Wayss jenen Mann, „der zur Verbreiterung der Grundlage, auf der der Zementeisenbau gedeihen konnte, wesentlich beigetragen hat“ (aus den Anfängen der Betoneisenbauweise von Dr.-lng. Schlüter in Beton und 'Eisen, 1942, S. 8).
Zum Eisenbetonbau kam Koenen durch die Anregung von G. A. Wayss. Frsterer war der theoretisch geschulte Ingenieur, letzterer der Praktiker und Erfinder. Der Beitrag der beiden Männer zur Entwicklung der neuen Bauweise in den Anfängen läßt sich nicht leicht abgrenzen. Koenen erzählt im „Bauingenieur“ 1921, S. 848 darüber folgendes:
„Von diesem Augenblick an (da die notwendige Voraussetzung der gleichen Wärmedehnung von Beton und Eisen bewiesen war) war ich entschlossen, der Sache meine volle Aufmerksamkeit zu widmen, da ich mir voll bewußt war, nunmehr die Grundbedingung für eine neue Bauweise vor mir zu haben. Ich sah die Möglichkeit, biegefeste Baukörper zu gestalten. Auf Grund dieser Erkenntnis versuchte ich, für eine biegefeste Platte mit möglichst nahe der Unterseite eingelegten Eisenstäben das Widerstandsmoment zu berechnen, und zwar nach derselben Berechnungsweise, die von mir später (Herbst 1886) im Zentralblatt der Bauverwaltung veröffentlicht wurde. Das Ergebnis teilte ich G. A. Wayss mit. ich veranlaßte ihn zum Bau von zwei Probeplatten von 1 m Spannweite, von denen die eine mit den von mir berechneten Eiseneinlagen versehen wurde, die andere dagegen bei sonst gleichen Abmessungen von Eisen frei blieb. Von diesem Augenblicke an gewann ich G. A. Wayss auch für den Bau von tragenden Deckenplatten und Gewölben.“ So der Bericht Koenens.
Wir sehen, wie sieh Koenen bemüht, einen möglichst großen Teil an den An langen des Eisenbetons für sich in Anspruch zu nehmen. Dasselbe tut auch Koenens Schüler Dr. Schlüter, der aus dem Patentstreit von Wayss gegen die RABiTZ-Gesellscliaft schließen zu können glaubt, daß Wayss den wesentlichen Unterschied der beiden Bauweisen nicht voll erfaßt habe. Dies ist jedoch ganz irrtümlich. („Beton und Eisen“ 1923, S. 181, siehe auch die geschichtliche Entwicklung des Eisenbetons im „Handbuch für Eisenbetonbau“, Berlin 1930, 4. Auflage, 1. Band, 1. Kapitel.)
In „Beton und Eisen“ 1942, S. 4 bekennt Schlüter: „Ohne Zweifel sind aber Wayss und Koenen die eigentlichen Urheber des deutschen Eisenbetonbaues. Wayss war jener Mann, der die wirtschaftlichen Voraussetzungen zur Grundsteinlegung des deutschen Eisenbetonbaues, des heutigen Stahlbetonbaues schuf und vom ersten Augenblick an die unausbleiblichen Erfolge einer fernen Zukunft voraussah. Matthias Koenen war der technische Vollender dieser Tat.“ So die Auffassung Schlüters.
Mit welcher Zurückhaltung die neue Bauweise selbst in den Kreisen vermeintlicher Fachleute aufgenommen wurde, erweist der Bericht über die vierte