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Otto Lanser
festgelegt. Ist das Querprofil unrichtig gewählt, dann ist deshalb kein Erfolg der Regulierungsarbeiten möglich, weil das angestrebte Längenprofil in diesem Falle vom Fluß nicht eingehalten werden kann“ (S. B. Z. 1935/1, S. 95).
Für diese Berechnungen muß nun aber die tatsächliche Geschiebefracht an einer Stelle des Flußlaufes bekannt sein und eben zu dieser Kenntnis gelangen wir nur durch direkte Geschiebebeobachtungen mittels Fanggerätes in einer Musterstrecke, deren Geschiebefracht allerdings nur dann für die Berechnung des künftigen
gegebenes bzw. angestrebtes (jefälle
Gefälle , die mit den natürlichen Gegebenheiten oder mit dem Projektszweck unvereinbar sind ; die zugehörigen Querschnitte A BD f sind daher unbrauchbar.
Bild 3.
Längenprofils maßgebend sein kann, wenn sie selbst durch die geplante Korrektion keine Änderung erleidet.
Anderseits muß sich die Berechnung des neuen Längenprofils auf irgendeinen Fixpunkt stützen können, dessen Höhenlage sich nicht ändert und unabhängig ist von der Zu- oder Abnahme der von den oberen Strecken kommenden Geschiebeführung. Solche Festpunkte bilden die Mündung in einen See oder in einen größeren Vorfluter, der das zugeführte Geschiebe restlos und ohne Bildung eines Staurückens abzuführen imstande ist oder aber — und das ist der häufigste Fall — eine Felsschwelle, Stromschnelle oder eine Barre aus flußfremdem, schwererem Geschiebe, in das sich der Fluß nicht einzutiefen vermag, so daß hier seine Sohle stabil bleibt. Von solchen Festpunkten wird nicht nur die Korrektion selbst, sondern auch die