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Jakob Baxa
indenburg
Export dz
1899/1900 .
. 170681
1900/01 .
. 202106
1901/02 .
. 281610
1902/03 .
. 191960
1903/04 .
. 183985
1904/05 .
. 97750
1905/06 .
. 240110
In der österreichischen Zuckerindustrie herrschte vor dem 1. September 1903, dem „Dies ater“, an dem die Konvention in Kraft treten sollte, eine wahre Angstpsychose, man fürchtete den Weltuntergang. Was geschah aber? An diesem Tage stiegen auf allen Zuckerweltmärkten die Preise genau um den Betrag der aufgehobenen Bonifikationen, so daß diese jetzt zwar nicht mehr von den Regierungen, sondern von den Zuckerverbrauchern im Zuckerpreis bezahlt wurden. Das lehrt die obige Tabelle ganz genau. In der prämienfreien Kampagne 1903/04 ist der Export gegenüber der prämiierten Kampagne 1902/03 nur geringfügig zurückgegangen, erst 1904/05 gab es einen gewaltigen Exportrückgang auf die Hälfte des Vorjahres, was noch mit den wüsten Preisspekulationen an den Zuckerterminbörsen in diesen Tagen zusammenhängt, aber schon im folgenden Jahr war dieser Schock überwunden und der Export begann wieder aufzublühen.
Die englische Regierung hatte die Brüsseler Konvention erzwungen, aber die Zeche bezahlte schließlich der englische Konsument durch die Zuckerpreiserhöhung aus seiner eigenen Tasche. Er hat sich dafür aber auch prompt gerächt. Bei den nächsten englischen Wahlen wurden Chamberlain und die konservative Partei gestürzt. Die Liberalen gelangten ans Ruder und dachten nicht daran, weiterhin die Interessen der westindischen Kolonien zu vertreten. Der Minister Sir Edward Grey gab als Mitglied der neuen liberalen Regierung eine Erklärung ab, daß es mit der liberalen Politik und dem Interesse des englischen Verbrauchers unvereinbar sei, weiterhin Prämienzucker zu pönalisieren, das heißt mit einem Strafzoll zu belegen. Tatsächlich hat England mit Wirksamkeit vom 1. September 1913 seinen Austritt aus der Brüsseler Konvention vollzogen.
• In Österreich war auch die Staatsregierung in größter Sorge, besonders um den künftigen Ertrag der Zuckersteuer, die damals jährlich 200000000 Kronen einbrachte. Sie war bestrebt, das seit dem Jahre 1897 so wohltätig wirkende Zuckerkartell auch in Hinkunft als staatliche Einrichtung beizubehalten. Sieben Monate vor Inkrafttreten der Brüsseler Konvention wurden im österreichischen Abgeordnetenhaus, zwar wie immer nach lebhaften Debatten, aber mit sehr großer Mehrheit, zwei Gesetze vom 31. Jänner 1903, RGBl. 26 und 27, verabschiedet, die vom Kaiser sofort sanktioniert wurden. Das private Zuckerkartell der Industrie war am 31. Oktober 1902 abgelaufen und infolge der ganz unsicheren Umstände nicht wieder erneuert worden. In diesen Gesetzen wurden sämtliche österreichische Raffinerien und Rohzuckerfabriken zu einer staatlichen Zwangskörperschaft zusammengeschlossen und jeder eine entsprechende Inlandserzeugungsquote zugeteilt, da aber in den Gesetzen von Abgaben die Rede war, welche die Raffinerien den Rohzuckerfabriken zu leisten hatten, erklärte die Überwachungskommission der