Aufsatz 
Die Leipnik-Lundenburger Zuckerfabriken-Actiengesellschaft / von Jakob Baxa
Entstehung
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Jakob Baxa

indenburg

Export dz

1899/1900 .

. 170681

1900/01 .

. 202106

1901/02 .

. 281610

1902/03 .

. 191960

1903/04 .

. 183985

1904/05 .

. 97750

1905/06 .

. 240110

In der österreichischen Zuckerindustrie herrschte vor dem 1. September 1903, demDies ater, an dem die Konvention in Kraft treten sollte, eine wahre Angst­psychose, man fürchtete den Weltuntergang. Was geschah aber? An diesem Tage stiegen auf allen Zuckerweltmärkten die Preise genau um den Betrag der aufge­hobenen Bonifikationen, so daß diese jetzt zwar nicht mehr von den Regierungen, sondern von den Zuckerverbrauchern im Zuckerpreis bezahlt wurden. Das lehrt die obige Tabelle ganz genau. In der prämienfreien Kampagne 1903/04 ist der Export gegenüber der prämiierten Kampagne 1902/03 nur geringfügig zurückge­gangen, erst 1904/05 gab es einen gewaltigen Exportrückgang auf die Hälfte des Vorjahres, was noch mit den wüsten Preisspekulationen an den Zuckertermin­börsen in diesen Tagen zusammenhängt, aber schon im folgenden Jahr war dieser Schock überwunden und der Export begann wieder aufzublühen.

Die englische Regierung hatte die Brüsseler Konvention erzwungen, aber die Zeche bezahlte schließlich der englische Konsument durch die Zuckerpreiserhöhung aus seiner eigenen Tasche. Er hat sich dafür aber auch prompt gerächt. Bei den nächsten englischen Wahlen wurden Chamberlain und die konservative Partei gestürzt. Die Liberalen gelangten ans Ruder und dachten nicht daran, weiterhin die Interessen der westindischen Kolonien zu vertreten. Der Minister Sir Edward Grey gab als Mitglied der neuen liberalen Regierung eine Erklärung ab, daß es mit der liberalen Politik und dem Interesse des englischen Verbrauchers unverein­bar sei, weiterhin Prämienzucker zu pönalisieren, das heißt mit einem Strafzoll zu belegen. Tatsächlich hat England mit Wirksamkeit vom 1. September 1913 seinen Austritt aus der Brüsseler Konvention vollzogen.

In Österreich war auch die Staatsregierung in größter Sorge, besonders um den künftigen Ertrag der Zuckersteuer, die damals jährlich 200000000 Kronen ein­brachte. Sie war bestrebt, das seit dem Jahre 1897 so wohltätig wirkende Zucker­kartell auch in Hinkunft als staatliche Einrichtung beizubehalten. Sieben Monate vor Inkrafttreten der Brüsseler Konvention wurden im österreichischen Abgeord­netenhaus, zwar wie immer nach lebhaften Debatten, aber mit sehr großer Mehrheit, zwei Gesetze vom 31. Jänner 1903, RGBl. 26 und 27, verabschiedet, die vom Kaiser sofort sanktioniert wurden. Das private Zuckerkartell der Industrie war am 31. Ok­tober 1902 abgelaufen und infolge der ganz unsicheren Umstände nicht wieder erneuert worden. In diesen Gesetzen wurden sämtliche österreichische Raffinerien und Rohzuckerfabriken zu einer staatlichen Zwangskörperschaft zusammen­geschlossen und jeder eine entsprechende Inlandserzeugungsquote zugeteilt, da aber in den Gesetzen von Abgaben die Rede war, welche die Raffinerien den Roh­zuckerfabriken zu leisten hatten, erklärte die Überwachungskommission der