Die Leipnik-Lundenburger Zuckerfabriken-Act iengesellsehaft
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Brüsseler Zuckerkonvention diesen Umstand für eine Wiedereinführung verbotener Prämien und erhob gegen die Gesetze ihren Einspruch. Tatsächlich mußten sie durch eine Kaiserliche Verordnung vom 1. August 1903 noch vor Inkrafttreten wieder aufgehoben werden.
Auch die Rohzuckerfabrik in Leipnik wurde ein Opfer der Brüsseler Zuckerkonvention. Nach ihrem Inkrafttreten am 1. September 1903 sah sich die Leipnik- Lundenburger Zuckerfabriken A. G. veranlaßt, der Frage näherzutreten, ob es unter den gegebenen Verhältnissen nicht ratsam wäre, den Betrieb der Leipniker Fabrik einzustellen, da ja durch die Senkung des Zollschutzes von 26 auf 5 K 65 (6 Franken) und den gleichzeitigen Wegfall der durch das Kartell garantierten Anteile am Weißzuckerpreise diese Fabrik in eine schwierige Lage geriet. Am 12. Februar 1904 entschloß sich dann die Direktion nach reiflichster Überlegung, da bei der ungünstigen Lage der Leipniker Fabrik eine größere Rübenmenge ohne allzu hohe Kosten nicht beschafft werden konnte, zu dem gewiß nicht leichten Schritt, die alte Stammfabrik in Leipnik nach 37 Kampagnen stillzulegen und das bisherige Rübengebiet benachbarten Fabriken zu überlassen. Eine Änderung des Firmenwortlautes aus diesem Anlaß kam schon deshalb nicht in Frage, weil damals in Lundenburg noch eine zweite Raffinerie bestand, die ,,Kuffnersche Lundenburger Zuckerfabriks- Aktiengesellschaft“, und man sich im Geschäftsleben, um die beiden Firmen miteinander nicht zu verwechseln, längst daran gewöhnt hatte, kurz zwischen „Leipnik- Lundenburg“ und „Kuffner-Lundenburg“ zu unterscheiden.
Nach dem Wegfall des alten Zuckerkartells entbrannte natürlich der Konkurrenzkampf zwischen den Fabriken um den Inlandsmarkt aufs neue und die Preise sanken fast auf die Exportparität. Alle Fabriken waren sich jedoch jetzt darüber einig, daß die Verhältnisse während des Bestandes des fünfjährigen Kartells weitaus besser waren. Da kam, nicht zuletzt durch die unablässigen Bemühungen von Dr. Richard von Skene durch das sogenannte „Protokollarische Übereinkommen“ vom 24. September 1906 ein neuer Vertrag sämtlicher an der früheren Kontingentierung beteiligten österreichischen Raffinerien auf die Dauer von zwei Jahren zustande. Darin wurde zur Geschäftsführung ein aus acht Firmen bestehendes Komitee bestellt. An der Spitze der mährischen Gruppe erscheint die Leipnik- Lundenburger Zuckerfabriken A. G., womit die Industrie die verdienstvollen Bemühungen von Dr. Richard von Skene um das Wiederzustandekommen des Kartells ehrend anerkannte. Das neue Übereinkommen wurde nach seinem Ablauf bis 1914 alljährlich verlängert.
In der Kampagne 1908/09 erlitt die Gesellschaft einen schweren Schaden durch eine in den türkischen Häfen ausgebrochene Boykottbewegung gegen die Einfuhr von ausländischem Zucker, so daß der ausschließlich für den Export in die Levante erzeugte Pilezucker vorübergehend überhaupt unverkäuflich war. Das hängt noch mit der sogenannten Annexionskrise zusammen. Im Jahre 1878 hatte Österreich über Auftrag des Berliner Kongresses zur Beendigung der unablässigen Kämpfe der Komitatschibanden die beiden türkischen Provinzen Bosnien und Herzegowina besetzt. Rechtlich gehörten sie aber immer noch zur Türkei. Durch die am 27. Juli 1908 ausgebrochene jungtürkische Revolution wurde der Sultan gezwungen, eine moderne konstitutionelle Verfassung einzuführen und die Jungtürken wollten
Technikgeschichte, 17. Heft
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