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[Heinrich Benedikt
Während die eine der 12-Stunden-Schichten den Ofen bediente, konnte sich die andere in einem im Blahhaus eingebauten Verschlag, zu dem eine Leiter führte, ausstrecken. Der Verschlag war offen, der oft eisigen Zugluft ausgesetzt, und die Arbeiter zogen es vor, sich auf die Bänke beim Blahofen zu legen. Zum Kochen stand ein kleiner Herd zur Verfügung. Nur die sechsköpfige Familie des Blah- meisters hatte eine kleine Wohnung. Blahknechte und Arbeiter richteten 1791 eine vom Verwalter Bernardin Oberreiter unterstützte Beschwerde an die Hofkammer im Bergwesen und erreichten, daß ihnen eine Stube mit Küche und Kammer in dem Wirtschaftsgebäude des Zacherlwirts neben dem Blahhaus eingeräumt wurde, wofür dieser einen Jahreszins von 5 fl. erhielt.
Neben dem Blahhaus lag das Fuxenlehen, ein Bauerngut, das dem bürgerlichen Wirt Johann Nicklas in Markt Werfen gehörte. Das Blahhaus stand auf einer „hochfürstlichen Frey“, die mit „lauter gemeine Laubstam als Eiben, Eschen, Buchen und Erlen“ bewachsen war. Durch den Bau des Blahhauses wurde die Frei eingeengt und Nicklas entging dadurch der ihm und andern Nachbarn zukommende „Blumbruch“ und die Laubsammlung, so daß er genötigt war, Streu zu kaufen. Auch erwuchs ihm ein Schaden durch die seinem Hof entgehende „Gailung“. Er erhielt als Entschädigung und auch zum Trost für die Rauchplage und die Tag und Nacht herrschende Unruhe eine jährliche Rente von 4 fl. 1774 erhielt er unentgeltlich 100 Stamm Bauholz zur Errichtung eines Stalls, damit die Kohl- und Erzführer ihre Pferde einstellen könnten. Nicklas, der eine „bürgerliche Wirths-Tafern“ in Markt Werfen besaß, suchte auch um eine Schankkonzession für das Fuxenlehen an. Da der Widerstand der anderen Wirte in Werfen zu erwarten Avar, beantragte Kurz von Goldenstein, ihm nur Avährend der Wintermonate, da zu dieser Jahreszeit die Zufuhren erfolgten, und nur an die Fuhrleute lediglich den Ausschank von Kaltenhauser Bier und Branntwein und die Verabreichung von Käs und Brot zu gestatten, ohne Auskochen oder Herberge bieten zu dürfen. Das Kaltenhauser Brauhaus Avar erzbischöflich und so lag die Zustimmung im Interesse des Landesfürsten 72 .
Erst, wenn man die SchmelzausAA’eise, die auch die kleinsten Vorfälle melden, zur Hand nimmt, begreift man, wie mühsam ein Schmelzgang war, mit welchen Störungen man ständig rechnen mußte, welche Kenntnis, Erfahrung, Ruhe und Geistesgegenwart vom Blahmeister gefordert Avurden. Bald ist das Aufschlagwasser unstet, weil Holz auf dem Blühnbach getriftet wird, arbeitet das Gebläse unregelmäßig und bilden sich Hanger im Ofen, bald ist der Abstich zu hart, von weißem oder grobem Bruch, und der Sinter schAver und dunkelgrün, bald verlegen die Hanger beim Herabgleiten die Form und treiben den Wind in eine falsche Richtung, bald muß die Form herausgenommen Averden, ohne den Schmelzgang zu unterbrechen, um sie mit einem steileren oder flacheren Winkel Avieder einzusetzen, bald schlägt die Flamme durch den Ofen und das Schmelzen muß eingestellt werden, oder es springt der Schraubenzapfen, wenn nicht gar der Wellbaum des Gebläses und der Ofen darf nur mit Kohle beschickt Averden, um in Brand zu bleiben, bis der
72 Hofkammerbefehl 15. Juli 1774. — Bericht Kurz v. G. 2. Mai 1776. — Von Sr. hf. Gnaden an Hofkammer 17. Mai 1776.