Aufsatz 
Werfner Eisen / von Heinrich Benedikt
Entstehung
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Heinrich Benedikt

erforderte durchschnittlich 200 Steine, von denen manche 15 bis 20, auch bis 70 Ztr. wogen 75 .

Nur bei einem kurzen Schmelzgang von nicht viel über 4 Monaten genügte es meist, die Brustmauer auszubrechen, um den Ofen zu untersuchen, die kleinen Schäden zu beheben und die Risse zuverschiefern.

1794 wurde der eine der beiden Kohlbarren, um den Fassungsraum um 2500 Sack zu erhöhen und einen zweijährigen Vorrat von 13000 Sack für den Fall aufnehmen zu können, daß eine Kampagne ausfiele, vergrößert. Um wegen der Feuersgefahr der Straße nicht zu nahe zu kommen, wurde der Barren nicht 42', wie geplant, sondern nur um 32' verlängert und an einer Längsseite ein ,,Angehäng, 112' lang und 12' breit, angebaut. Maurermeister Glaner und Blahmeister Pfeffer be­sorgten Plan und Ausführung 76 .

Die Ordinari-Schichtler und Knappen erhielten in Werfen täglich 15 kr., in Flachau einen Kreuzer mehr. 1791 wollte die Hofkammer die Arbeiter in Werfen denen in Flachau gleichstellen, im Lohn und in der Arbeitszeit. In Flachau wurde am Sonnabend bis 3 Uhr gearbeitet, in Werfen nur bis 10 Uhr Vormittag. Hier erhielt der Werksarbeiter am Samstag für seine Arbeit von 6 bis 10 Uhr früh den ganzen Schichtenlohn und verwendete den Rest des Tages für eigene Arbeiten, die ihm oft mehr eintrugen, als die 6 Kreuzer, die der Flachauer in der Woche mehr erhielt. So erklärten einige, sie wollten lieber auf die Arbeit verzichten, als sich der neuen Ordnung unterwerfen. Auch weigerten sich die Arbeiter in den Monaten, in denen das Tageslicht es zuließ, wie es die Flachauer Schichtenordnung vorsah, bis 6 Uhr zu arbeiten. Sie waren gewohnt, um 5 Uhr zu schließen. In Werfen konnte ein Taglöhner einen Stundenlohn von 2 kr., ein Zimmermann oder Maurer 3 kr. begehren und so schien die Haltung der Werksarbeiter gerechtfertigt, während des Sommerhalbjahrs bei einer um eine Stunde verlängerten Arbeitszeit eine Uber­schicht in der Woche ausbezahlt zu erhalten. So begnügte sich die Hofkammer, die Samstagsarbeit nur bis 12 Uhr zu erstrecken.

Die Vergütung der Feiertagsschichten für Arbeiten, die nicht, wie die Hütten­arbeiter und Meister, Avöchentlich mit Einschluß der Feiertage entlohnt wurden, erfolgte in der Art, daß in einer Woche, in die außer dem Sonntag zwei gebotene Feiertage fielen, für den ersten kein, für den zweiten der volle Schichtenlohn aus­bezahlt wurde, doch wird auch der erste Feiertag bezahlt, falls die entfallenden Stunden an andern Tagen eingebracht werden. Fällt nur ein Feiertag in die Woche, wird er ganz bezahlt, fällt er auf einen Samstag, erhält der Bergarbeiter, der an diesem Tage ohnehin zu Hause ist, keine Vergütung, wohl aber der Arbeiter im Werk 77 . Die Bezahlung der Feiertagsarbeit ist einer der Gründe für den Widerstand gegen die Verminderung der gebotenen Festtage.

75 Relation Schroll 20. Juli 1789. Vortrag in der Hofkammer April und De­zember 1795.

76 Vortrag Schroll in der Hofkammer 22. Jänner 1794. Bericht an Hofkammer 15. März m. beilJ Auf- und Grundriß.

77 Extract aus der Werfner und Flachauer Geldrechnung über die Taglöhne der ordentlichen Handltagwerker oder sogenannter Schichtler. An Hofkammer 9. Mai, 20. Juli 1791. Vortrag in Hofkammer 17. Dezember. Hofkammer 10. Jänner 1793.