Aufsatz 
Werfner Eisen / von Heinrich Benedikt
Entstehung
Seite
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Werfner Eisen

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Die Gründung des Blahhauses und der Abbau der ihm dienenden Gruben wurde zum Segen für Markt Werfen und den weiten Bereich seines Pfleggerichts. 1781 flössen 21401 fl. aus der Haupthandlungskassa nach Werfen für die Knappen in den Eisengruben, die Arbeiter im Blahhaus, die Kohl- und Pfennwertlieferungen und den Fuhrdienst. Erst an zweiter Stelle des Einkommens des Bezirks stand die Holzarbeit für die Halleiner Salinen und die Baustube in Salzburg mit 13000 fl. 78 .

Zum Wesen des Staatsbetriebes gehört die übermäßige Belastung mit Ver­waltungskosten. Zur Erledigung der einfachsten Angelegenheiten wurden Stöße Papier verbraucht, Anfragen an die Kollegien und Ämter der Berg- und Finanz­verwaltung gerichtet, Konferenzen abgehalten, Referate verfaßt, Kommissionen eingesetzt, Dienstreisen unternommen, Zeit und Geld vergeudet und 10 Kreuzer ausgegeben, um einen zu ersparen.

Am 1. April 1791 erging eine Generalverordnung für alle Verwesämter, mit welcher sie einen Gegenschreiber erhielten. Dieses Kontrollorgan hatte beim monat­lichen Kassaabschluß anwesend zu sein, die Geldverrechnung und die Natural­diarien über Erzeugung, Verwendung und Verkauf zu prüfen und womöglich alle Verfügungen des Verwesers gegenzuzeichnen. Es dauerte ein Jahrzehnt, bis der erste Gegenschreiber für das Werfner Werk ernannt wurde.

Verwalter des Eisenwerks war um diese Zeit Bernardin Oberretter. Er bezog jährlich 288 fl. und ein Deputat von 25 Klafter Holz und 50 Pfundlns- schlicht-Kerzen, das mit 42 fl. bewertet war. 1795 erhielt er eine Zulage von 20 fl., so daß sich seine Gesamtbezüge auf 350 fl. erhöhten. Er heiratete die Handlungs­witwe Gertraud Urban, die 1500 fl. in die Ehe brachte. Oberreiter führte alle Geschäfte ohne Schreiber, auch das Geld- und Naturaldiarium, das monatlich der Hauptbuchhandlung im Bergwesen eingesandt wurde. Als er die Weisung er­hielt, dem neu eingesetzten Gegenschreiber die Gegenschlüssel einzuhändigen, bat er von der Übergabe des zweiten Kassaschlüssel befreit zu werden, da er fürchtete, durch die neue Kontrollmaßregel im Ansehen des Personals zu leiden. Sollte ihm aber die Schande nicht erspart bleiben, dann möge die Werksverwaltung in ein Verwesamt umgewandelt und er zum Verweser 2. Klasse mit dem Gehalt von 400 fl., einem freien Heiz- und Lichtgeld von 50 fl. und einem Taggeld auf Amts­reisen von 2 fl., dem doppelten wie bisher, ernannt werden. Der Unterschied zwischen Verweser und Verwalter bestand ausschließlich in der Höhe der Bezüge. Ober­reiter mußte noch eine Zeit warten, bis er zum Verweser vorrückte.

Der Gegenschreiber oder Mitamtierer erhielt einen Monatsgehalt von 20 fl. Er hatte 300 fl. als Kaution zu erlegen und eine Anstellungsgebühr von 12 fl. an das Kameral-Taxamt zu leisten. Am 1. Mai 1802 wurden dem Gegenschreiber Rupert Graf die Gegenschlüssel übergeben. In der Kassa waren 84 Dukaten (der Dukaten gleich 5 fl. 30 kr.) und gegen 400 fl. in Kopfstücken 79 und halben Kopf­stücken in Silber und 9 fl. in Kupfermünzen.

Gehorsamste Erinnerung von der Hauptbuchhaltung im Bergwesen an Hofkammer 5. November 1791.

78 Mitt. d. Ges. f. Salzb. Landeskunde Bd. 68 (1928), S. 85f.

79 Kopfstücke nannte man die 20-kr.-, halbe Kopfstücke die 10-kr.-Stücke. Die alte Bezeichnung ist nur mehr in der handgreiflichen Bedeutung erhalten. Die schönen Hieronymus-Taler (2 fl.) verschwanden im Franzosenkrieg.