Johann von Scharfenberg und das Gold-Arsen-Problem
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Die Erfindung Scharfenbergs bestand darin, daß er den früher unmittelbar dem Schachtofen zugeführten goldhaltigen Arsenikal- und Arsenkies in „Brennhütten“ vorzurösten beabsichtigte. Die sich dabei bildende und entweichende arsenige Säure (FeAs 2 + 3 0 = Fe -j- As 2 0 3 ) sollte sich als „Giftmehl“ in Kammern (Giftkammern) niederschlagen, durch die er die Abgase leiten wollte. In seinen Grundzügen hat sich dieses Verfahren bis zur Gegenwart gehalten. Es hat sich mcht nur bei der Verhüttung der Hauptarsenerze (Arsenkies und Arsenikalkies) bewährt. Es wurde auch bei der Verhüttung zahlreicher arsenhaltiger komplexer Kupfer-, Blei-, Nickel-, Kobalt-, Zinn- und Antimonerze, arsenhaltiger Hüttenprodukte (Speisen, Flugstaub, Schwefelarsen) und arsenhaltiger Rückstände aus Spezialöfen, Schwefelsäurefabriken usw. nach und nach eingeführt.
Zur unmittelbaren Arsenikerzeugung dienen fast nur Arsenkies und Arsenikalkies, die durch die Erfindung von Scharfenbergs überhaupt erst nutzbar und bauwürdig geworden sind. Aus den komplexen Erzen, arsenhaltigen Hüttenprodukten und Rückständen gewinnt man die Arsenikalien als mehr oder weniger erwünschte Nebenerzeugnisse, da die Erfindung Scharfenbergs der Gesetzgebung in allen Kulturstaaten die Möglichkeit gab, den Hütten die Unschädlichmachung des giftigen Hüttenrauches zur Pflicht zu machen.
Trotz der kaiserlichen Anerkennung konnte Scharfenberg keineswegs seine Pläne in Reichenstein und im übrigen Schlesien durchführen. Wegen der Gefahr einer möglichen Konkurrenz — da er von sich auf andere scfiloß, erkannte er nicht die geringe Initiative und metallurgischen Kenntnisse seiner Zeitgenossen — hielt er zunächst sein Verfahren geheim. So hielt sich die Ansicht, daß er ein Betrüger sei. Gegen ihn stand außer der Brieger Regierung der Reichensteiner Magistrat, während die Reichensteiner Bürgerschaft für Scharfenberg eintrat. Immer neue Schwierigkeiten türmten sich vor ihm auf. So traf er zunächst in den Fürstentümern Schweidnitz und Jauer auf Widerstand. Der dort amtierende k. k. Kammerrat und Bergwerksinspektor Freiherr von Rechenberg ließ weder Scharfenberg noch den Pater Angelus auf den ihm untergebenen Bergwerken zu und berichtete mit beißendem Spott über die geringen bergbaulichen Fachkenntnisse des Kapuziners nach Wien.
Unter Berufung auf eine Verordnung des schlesischen Herzogs aus dem Jahre 1631, wonach Reichenstein als Bergstadt die Förderung des Bergbaus als Hauptaufgabe zu betreiben und die Anordnungen des Vorgesetzten Bergamts zu beachten habe, erreichte Scharfenberg, daß die Stadt im Jahre 1700 für 2300 Taler eine neue Schmelzhütte und ein neues Pochwerk errichtete. Als diese Neubauten und dazu zum Probeschmelzen dem Kaiser gehörige 1440 Zentner Erz an Scharfenberg ausgeliefert werden sollten, weigerte sich der Magistrat. Ein offener Kampf entbrannte. Am 22. August 1701 ließ der Oberberghauptmann durch seinen Bergmeister, zwei Bürger und zwei Bergleute den Fürstenstollen auf brechen, um einige Stufen Erz zu gewinnen. Der Rat befahl, den Bergmeister und seine Leute zu verhaften und ins Stockhaus zu bringen. Dies ließ sich Scharfenberg nicht bieten. Noch am gleichen Abend „übergingen“ der älteste Sohn, der Sekretär und der Kammerdiener des Oberberghauptmanns den Stockmeister mit bloßem Degen und geladenen Pistolen „und traktierten ihn hart und übel, daß selbiger zur Rettung
Technikgeschichte, 17. Heft. ä