Aufsatz 
Johann von Scharfenberg und das Gold-Arsen-Problem / von Heinrich Quiring
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Heinrich Quering

seines Lebens entspringen mußte (Bericht der Brieger Regierung an den Kaiser vom 30. August 1701). Nachdem die Gefangenen befreit waren, erschien Scharfen­berg im Rathaus, drohte dem Kämmerer, Ratmann und Bergwerksverwalter HarlacHer, den er für die Seele des Widerstandes ansah, mit dem Henker. Als der Rat sich dadurch nicht einschüchtern ließ, kam es geradezu zu einem Aufstand der Reichensteiner Bürger gegen den Magistrat. Sie machteneinen Auflauf mit Ober- und Untergewehr vor dem Rathause und zwangen durch Drohungen den Magistrat, nicht nur Scharfenberg das Münzhaus, die Gruben und die Hütten zu übergeben, sondern auch HarlacHerin Ketten öffentlich in das Gefängnis führen zu lassen. Man gab ihn erst frei, nachdem eine Untersuchung dargetan hatte, daß seine Amtsführung vorwurfsfrei gewesen war. HarlacHer versuchte, sich durch die Anzeige zu rächen, daß Scharfenberg den vom Kaiserin Reichen­stein ausgetilgten Lutheranismus wiederumb erweckte und den 26. März 1701 die Veranstaltung gemacht, daß die lutherischen Bergknappen allen daselbst lutherisch vorhandenen Bürgern durch die ganze Nacht ein Alleluja mit instrumentali- scher Musik hätten singen und ab musizieren müssen.

Es scheinen demnach auch konfessionelle Gegensätze mitgespielt zu haben, die sich in der Zeit nach der Übernahme Schlesiens durch den Kaiser entwickelt hatten, war doch 1687 die den Protestanten seit 1530 zum Gottesdienst überlassene Pfarrkirche den Katholiken zurückgegeben worden. Die Anzeigen Harlachers wurden von dem Kammerrat und Bergwerksinspektor Freiherrn v. Rechenberg als kaiserlichem Kommissar geprüft. In seinem Bericht vom 17. Mai 1701 ist zwar gesagt, daß an den Denunziationen Harlachersnicht viel sei, der von Scharfen­berg aber offenbar mit Vorspiegelungen und leeren Versprechungen Schwindel mache (Steinbeck 1857, S. 88). Im gleichen Jahre starb Johann v. Scharfen­berg. Nach 23jährigem, bis zur letzten Stunde fortgeführten Kampfe war er nach dem Eingreifen der Reichensteiner Bürger endlich in der Lage, seine Erfindung zum Großbetriebe auszugestalten, aber der Tod hinderte die Ausführung. Er hatte das Los so vieler Erfinder geteilt, große Gedanken nicht mehr zur Tat reifen, sondern als Schwindel und Betrug betrachtet zu sehen.

Doch der Kaiser hielt ihm und der Familie die Treue. Er ließ sich auch durch die Einstellung des Freiherrn v. Rechenberg nicht beeinflussen. Obwohl die Brieger Regierung auf Anfordern des Reichensteiner Magistrats angeordnet hatte, die Hinterlassenschaft des Oberberghauptmanns v. Scharfenberg zu beschlag­nahmen der Magistrat hatte geglaubt, daß die Söhne auf- und davongehen würden, übertrug Kaiser Leopold I. durch Hofkammerreskript vom 17. Januar 1702 die Johann v. Scharfenberg zugesagten Privilegien auf seine Söhne Johann Leopold und Gottfried Bernhard, die sie in Gemeinschaft mit ihrem Vetter, Pater Angelus, ausüben sollten. Zur Durchführung von Verhüttungs­versuchen stellte er ihnen 72 Hüllen Erz zur Verfügung. Bei der Durchführung der Versuche solle ein Inspektor zugegen sein. Ferner bestimmte der Kaiser, daß den Gebrüdern v. Scharfenberg die Reichensteiner Bergwerke ordent­lich amtlich zu» übergeben seien. Die Brüder sollten sich in die Census ca- merales der Stadt nicht einmischen und auch in die Privatbergwerke nicht ein- greifen.