Johann von Scharfenberg und das Gold-Arsen-Problem 109
Am 8. Juni 1702 wurde Johann Leopold v. Scharfenberg zum kaiserlichen Oberberghauptmann, Gottfried Bernh a rd v. Scharfenberg zum Unterberghauptmann ernannt. Am 30. September 1702 wurden die Reichensteiner Berg- und Hüttenwerke durch die Kommissare Freiherr v. Rechenberg, Regierungsrat v. Gruttschreiber und Regierungsrat v. Rottenberg amtlich den Gebrüdern v. Scharfenberg und Pater Angelus übergeben. Bei der Bergwerks- und Hüttenbesichtigung ergab sich, daß nur der Fürstenstollen in gutem Zustande war. Dagegen waren der Reichentroster Schacht, der Ludwigsschacht und der Erbstollen schlecht erhalten, der Dreifaltigkeitsschacht sogar völlig verbrochen. Die 1700 bis 1701 errichtete Hütte bestand aus zwei neuen Schmelz- und einem Abtreibeofen, einem Röstofen, einem Pochwerk von 26 Ellen Länge und 18 Ellen Breite mit drei Stempeln, zwei hölzernen Waschherden und einem Planherd. Von den vorhandenen 1922 Hüllen Erz wählten die Gebrüder v. Scharfenberg, wie ihnen zugesagt, zur Probenverhüttung 72 Hüllen (= 1440 schlesische Zenter = 94t) aus. Gegen die Zuziehung eines Kommissars protestierten sie, da sie nur dem Kaiser ihr Geheimnis mitzuteilen versprochen hatten.
Noch im gleichen Jahre entzweite sich Pater Angelus mit seinen Vettern und forderte Rückzahlung des ihrem Vater vorgeschossenen Betrages, doch scheint er sich bald wieder mit ihnen vertragen zu haben. Immerhin gab der Streit dem Magistrat von Reichenstein Gelegenheit, nun auch über die Gebrüder v. Scharfenberg bei der schlesischen Kammer wegen Überschreitung cfer Befugnisse, widerrechtlicher Besitzergreifung von Staatseigentum, feuergefährlichen Betreibens der Ammoniakfabrikation zu klagen. Auch diesmal wurde der Freiherr von Rechenberg mit der Untersuchung beauftragt. In seinem am 13. April 1703 eingegangenen Bericht ist angegeben, daß Pater Angelus sich in den Besitz des Städtchens und Bergwerks Silberberg gesetzt, einen dort zugenagelten Stollen erbrochen, sich auch in Reichenstein Übergriffe habe zuschulden kommen lassen. Der Kaiser möge ihm und den Gebrüdern v. Scharfenberg die Privilegien wieder abnehmen und der Stadt Reichenstein den Bergbau überlassen. Da der Magistrat von Reichenstein seine Klagen immer wiederholte, berichtete die schlesische Kammer am 30. Oktober 1705 der Kaiserlichen Hofkammer in Wien, daß die Gebrüder von Scharfenberg und Pater Angelus den Reichensteiner Stadtwald ruinierten, die Gruben zu Bruch gehen ließen und trotz häufigen Schmelzens keinen Zehnten abführten, dem Kaiser trotz Ablaufs der ihnen vergönnten 3 Jahre das Geheimnis nicht mitgeteilt hätten. Der Kaiser möge sie entlassen, ihnen die Reichensteiner Bergwerke und Hütten wieder abnehmen, sie der Stadt Reichenstein vorläufig auf 10 Jahre übergeben und wegen des nichtgezahlten Zehnten eine strenge Untersuchung einleiten.
Aus diesem Bericht ergibt sich, daß die Gebrüder v. Scharfenberg mit dem Vorrösten der Erze in den Brennhütten begonnen haben müssen. Der Brennstoff wurde dem Reichensteiner Stadtwald entnommen. Damit können wir als Zeitpunkt für den Beginn der Arsengewinnung im Hüttenprozeß das Jahr 1703 bestimmen. Kühn und beharrlich hatten die Söhne, voran der ältere, den großen Gedanken des Vaters zur Tat werden lassen, als wollten sie beweisen, wie ungerecht man an ihrem Vater gehandelt hatte.
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