Aufsatz 
Johann von Scharfenberg und das Gold-Arsen-Problem / von Heinrich Quiring
Entstehung
Seite
110
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HO

Heinrich Quiring

Als Antwort auf den Bericht der schlesischen Kammer verfügte die Wiener Hofkammer am 16. September 1706 die Einleitung einer Untersuchung durch Bergwerks-Sachverständige. DieBrieger Regierung bestimmte hierzu als Kommissare den Freiherrn v. Gruttschreiber und den Regierungsrat v. Rottenberg, die schlesische Kammer den Kammerrat v. Martels. Bei der Besichtigung am 23. No­vember 1706 fand die Kommission die Gruben vernachlässigt, die Zehnten nicht abgeführt und die Klagen des Reichensteiner Magistrats größtenteils begründet, wenn auch die Brüder einen monatlichen Reingewinn von 80 Florin nach weisen konnten. In dem Bericht der Kommission ist noch erwähnt, daß Pater Angelus und die Brüder v. Scharfenberg von allen Mitteln entblößt seien, ihre Mobilien, darunter auch Silbersachen, meist versetzt und verkauft und noch für 286 Gulden Schulden gemacht hätten.

Johann v. Scharfenbergs Optimismus hatte sich also nicht als berechtigt erwiesen. Dennoch das hohe Ziel weiter verfolgt zu haben, ist ein unvergängliches Verdienst der Söhne. Da Kaiser Leopolds Sohn, Joseph I., offenbar den Scharfen­bergs nicht so gewogen war, wie sein kaiserlicher Vater, so befahl er am 1. Juli 1707 die Entsetzung der Gebrüder v. Scharfenberg und des Paters Angelus aus der Verwaltung des Reichensteiner Bergwesens und die Rückgewährung und einst­weilige Überlassung der Bergwerke und Hütten an die Stadt Reichenstein unter Kontrolle des Vizepräsidenten der schlesischen Kammer Grafen v. Rechenberg. Es ist ein Zeichen für die zerfahrenen Amts Verhältnisse der damaligen Zeit, daß bei der Verhandlung zur Vollziehung des kaiserlichen Befehls am 1. September 1707 die Brüder v. Scharfenberg eine Verfügung der Kaiserlich-Königlichen Geheimen Kammer für die schlesischen Fürstentümer Brieg, Liegnitz und Wohlau vom 2. Juni 1707 vorlegen konnten, wonach den Gebrüdern v. Scharfenberg die Berg­werke zu Reichenstein und Silberberg, so wie sie die Brieger Herzoge besessen, als Lehen zugesagt seien. Die kaiserlichen Kommissare bezeichneten diese Ver­fügung als erschlichen und erklärten sie wegen des entgegengesetzten kaiserlichen Befehls als ungültig. Die Reichensteiner Bergwerke und Hütten wurden den Ge­brüdern v. Scharfenberg abgenommen und der Stadt Reichenstein übergeben, die sich am 2. September 1707 schriftlich verpflichtete, den Bergbau fleißig zu betreiben, den Zehnten und das gewonnene Gold und Silber abzuführen. Der jüngere Bruder v. Scharfenberg sollte Reichenstein nicht verlassen der ältere befand sich mit seinem Vetter Angelus in Wien, bis der rückständige Zehnt« und 1000 Gulden Schulden, die von den Scharfenbergs auf die Bergwerke und Hütten gemacht worden waren, beglichen, sowie die entnommenen 72 Hüllen Erz zurückerstattet wären. Mit diesem allem erklärte sich die schlesische Kammer einverstanden und berichtete am 9. September 1707 entsprechend nach Wien. Daß man so hart gegen die Gebrüder v. Scharfenberg vorging, ist nur so zu er­klären, daß man sie nicht nur als unsolide Abenteurer, sondern auch als Intriganten entlarvt zu haben glaubte.

Trotz der ihnen vom Kaiser Leopold erzeigten Huld war also auch der Weg der Söhne Joh'ann v. Scharfenbergs keineswegs geebnet. Wie bei der Durch­führung anderer wichtiger und wertvoller Erfindungen hatte sich nicht sofort der erwartete materielle Gewinn eingestellt, so daß es ihnen nicht möglich gewesen