Johann von Scharfenberg und das Gold-Arsen-Problem
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war, den kaiserlichen Zehnten zu zahlen, sie vielmehr Schulden machen mußten. Nach der Rückgabe der Bergwerke und der Hütte an die Stadt Reichenstein stand die Familie, Mutter und Söhne, nach dreißigjährigem fleißigem Bemühen vor dem Nichts. Sie waren Märtyrer ihrer Idee geworden. Es war ein Glück, daß Angelus und die Söhne das Geheimnis der Arsenikherstellung bewahrt hatten, und ihre Hauptgegnerin, die Stadt Reichenstein, nun zeigen konnte, ob der alte Goldbergbau ohne Arsengewinnung wieder zur Blüte zu bringen war.
Dies scheint man auch in Wien nicht erwartet zu haben. Denn schon wenige Wochen nach der Übergabe des Bergbaus an die Stadt untersagte die Kaiserliche Immediat-General-Administration der drei Fürstentümer dem Magistrat, Zehnten, Gold und Silber an die schlesische Kammer abzuführen. Es solle alles in Verwahrung genommen werden. Diese Entscheidung blieb fast 2 Jahre in Kraft, in denen die Stadt Reichenstein den Betrieb führte. Daß dies nur eine Probezeit war, ließ ein kaiserlicher Erlaß vom 9. Juli 1709 erkennen: Er beauftragte die Cameral-Administration der drei Fürstentümer und die Regierung zu Brieg, durch eine Kommission feststellen zu lassen, ob der Reichensteiner Bergbau während des zweijährigen Betriebes durch die Stadt mehr Nutzen gebracht habe als vorher. Die Kommission unter dem Freiherrn v. Thassul zeigte sich den Gebrüdern v. Scharfenberg sehr günstig gestimmt. Die Stadt mußte am 22. August 1709 zugeben, nicht viel geleistet zu haben und anerkennen, daß die Familie v. Scharfenberg das Geheimnis der Arsengewinnung, wovon man in Reichenstein früher nichts gewußt, dorthin gebracht habe. Man war also endlich so weit, den belebenden Impuls zu fühlen, den der Reichensteiner Bergbau durch die Scharfenbergs erfahren hatte. Von Betrug, Täuschung ist nicht mehr die Rede.
Die Stadt lieferte daher im Oktober 1709 den Gebrüdern v. Scharfenberg alle Gruben, außer zwei Schächten, und sämtliche unverschmolzenen Erze ohne Entgelt aus. Die ihr verbliebenen Schächte durfte sie nur mit 4 Bergleuten betreiben, das gewonnene Erz war den Gebrüdern v. Scharfenberg abzugeben. Die Aufsicht, auch über den Bergbau der Stadt, stand den Gebrüdern v. Scharfenberg als Berghauptleuten zu. Während die Stadt den Zehnten an die Gebrüder v. Scharfenberg abzuführen hatte, verzichtete der Kaiser für 6 Jahre auf den ihm von den Gruben der v. Scharfenberg zustehenden Zehnten. Dieser Vergleich mit der Stadt Reichenstein und ein ähnlicher mit der Stadt Silberberg wurde vom Kaiser am 14. August 1711 bestätigt. Kaiser Karl VI. gab darüber hinaus am 14. April 1713 den Gebrüdern v. Scharfenberg und deren Erben den Bergbau um Reichenstein und Silberberg in allen Gebirgen von den Grenzen des Fürstentums Neisse bis an das Fürstentum Schweidnitz in der Weise zu Lehen, daß sie als Hauptlehensträger beliebig Gewerkschaften errichten und darüber aufs freieste verfügen könnten. Dabei sollten sie nur unter der Cameral-Oberadministration der drei Fürstentümer stehen und berechtigt sein, ein eigenes Oberbergamt zu errichten und völlige Jurisdiktion in Bergwerkssachen auszuüben, wobei ihre Bergbeamten nur unter ihnen stehen sollten. Da in allen diesen Vergleichen der Pater Angelus nicht mehr erwähnt wird, dürfte er zwischen 1707 und 1709 gestorben sein oder sich von den Gebrüdern v. Scharfenberg getrennt haben.
Weiter verfügte die schlesische Kammer an den Fiscal Kommergansky und