Johannes Sima
Denkmalbestand aber in Substanz und Erscheinung erhalten. Damit ist durch Weiternutzung der Erhalt zukünftig gesichert. So kann die Veränderung eines Denkmals seine Zukunft bedeuten.
Veränderungen an Baudenkmalen
Der bei Weitem größte Anteil der Befassungen der Denkmalbehörde betreffen Anträge, die Ansuchen um die Bewilligung zur Veränderung von Baudenkmalen zum Inhalt haben. Diese Ansuchen werden in der Regel von den Planenden oder den Denkmaleigentümerinnen an die zuständigen Referentlnnen der Länderabteilungen des Denkmalamtes gerichtet. Bei komplexen Fragen, die eine gewünschte Änderung der Struktur des Objektes durch neue Funktion und aktuelle Vorgaben aus Baugesetzen, Normen und Richtlinien zur Folge hatten,
Organigramm
Referat Amtskanzlei
Referat für Förderung* angelegenheiten
Referat Informationstechnologie
Koordination und Controlling
Referat Personal
Referat für Verrechnungsangelegenheiten
Referat
Wirtschaftsstelle
Stabsstetle Öffentlichkeitsarbeit
Abteilung für Inventarisation und Denkmalforschung
Abteilung für Salzburg
Informations- und Weiterbildungszentrum Baudenkmalpflege -
Abteilung für Wien
Abteilung für Burgeniand
Abteilung für Archäologie
Rechtsabteilung
Verwaltungsdirektor/in
Fachdirektor/in
Präsident/in
Abteilung für Konservierung und Restaurierung
Abteilung für Spezialmatehen
Abteilung für bewegliche Denkmaie-
Abteilung für Architektur und
Abteilung für Tirol
Abteilung für
Abteilung für Vorarlberg
Abteilung für Kärnten
Abteilung für Niederösterreich
Abteilung für
Fachbereich Regionalbereich Rechts- und Verwaltungsbereich
Abb. 1 Organigramm des Bundesdenkmalamts, Stand 2017 Quelle: http://www.bda.at/downloads/Jahresbericht201 3
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