Vergangenheit als Zukunft
drei Kategorien ermöglichen es, die Eingriffe für jeden Bauteil im Ampelsystem zu bewerten. Ein Energieausweis, wie bei Neu- und Bestandsbauten vorgeschrieben, kann in der Regel eine denkmalgerechte Lösung nicht abbilden, weil die zur Berechnung herangezogenen Werte fiktiv sind. Die Planenden können so für die große Anzahl der Sanierungsmaßnahmen ein auf das Baudenkmal sowie auf seine Struktur und Nutzung individuell zugeschnittenes Paket schnüren. Dabei zeigt die Richtlinie viel mehr „grüne“ als „rote“ Möglichkeiten auf. Auf 55 Seiten finden sich ein Überblicksteil mit Grundregeln und einer Maßnahmenübersicht, gefolgt von den Maßnahmen im Detail, bezogen auf die Bauwerkshülle bzw. die Gebäudetechnik. Der dritte Teil liefert weiterführende rechtliche und technische Informationen zum Bewilligungsverfahren, über Nachweisverfahren, ein Glossar und Quellenangaben. 16
Für die energetische Sanierung von Baudenkmalen wurden die folgenden Grundregeln festgelegt:
1 Die Erhaltung des Originals: Wichtigste Zielsetzung von Denkmalschutz und Denkmalpflege ist die möglichst unveränderte Erhaltung der historisch überlieferten Substanz und Erscheinung.
2 Die Analyse: Viele Baudenkmale weisen eine über die Zeit gewachsene, äußerst heterogene Substanz auf. Der Planung muss eine möglichst vollständige Kenntnis des Bestandes in bautechnischer und bauphysikalischer Hinsicht vorausgehen.
3 Das Gesamtprojekt: Projekte sollen möglichst ganzheitlich geplant werden, Einzelmaßnahmen sind nicht sinnvoll. Ziel ist die Optimierung des Gesamtenergiehaushalts eines Objekts.
4 Das Nutzerverhalten: Nicht der normierte Energieausweis soll die Zielvorgabe sein, sondern die Nutzung und das Nutzerverhalten geben die Methoden der Verbesserung vor.
5 Das individuelle Baudenkmal: Es sind Einzellösungen anstelle von Standardrezepten mit verstärkter Kommunikation zwischen Baufachleuten, Bauherrschaft und Denkmalpflege anzustreben.
6 Die Instandsetzung: Als Erstes sind eventuelle Reparaturen auszuführen, um ursprüngliche Funktionskonzepte zu reaktivieren.
7 Die Materialkonformität: Bei notwendigen Ergänzungen sollten diese in der Materialität des überlieferten Bestands bleiben.
16 Ebd., S. 7.
163