55 gungen erlauben keine rechtlich einheitliche Möglichkeit der Benützung bzw. eine pauschale Klärung der Online-Rechte. Bei vielen Aufnahmen wäre diese erweiterte Zugänglichkeit nur durch einen beträchtlichen zeitlichen, personellen und infrastrukturellen Aufwand für die rechtliche Klärung möglich und bei einem großen Teil ist diese Zugänglichkeit derzeit aus rechtlichen Gründen ausdrücklich untersagt. Etwa drei Viertel der Bestände sind daher nur im Publikumsbetrieb der Österreichischen Mediathek benützbar. Inhaltliche Erschließung als Basis der Zugänglichkeit Wenn audiovisuelles Quellenmaterial auch in einwandfreiem tech­nischen und geordneten Zustand in den Archivbestand übernom­men wird, ist es damit noch keineswegs benutzbar. Als erster Schritt der Zugänglichmachung noch vor der Inventarisierung werden die Aufnahmen evaluiert. Dieser Arbeitsschritt beinhaltet eine formale und physische Kontrolle der Träger sowie eine Evaluierung der Inhalte. Nach der daran anschließenden Inventarisierung werden die Aufnahmen kata­logisiert, d. h. sie werden formal erfasst sowie inhaltlich erschlossen und aufgearbeitet. Der Ausgangspunkt der Katalogisierung ist der einzelne Träger und seine Beschriftung sowie etwaige zusätzliche Informationen, die von den übergebenden Personen stammen, was insbesondere bei nicht publiziertem Material eine Herausforderung darstellt, da oftmals nur ungenaue bzw. unvollständige Angaben vorhanden sind. Abgesehen von Informationen zu Inhalt, Ort, Zeitpunkt und den an der Aufnahme beteiligten Personen sind für die inhaltliche Erschließung auch Informa­tionen zum Entstehungskontext von Interesse, um ein Ton- oder Video­dokument bestmöglich zu erfassen. Die Dichte dieser Metadaten, also der Daten über die Aufnahme, hängt zu einem wesentlichen Teil von den Informationen ab, die die ÜbergeberInnen bereitstellen. Die Erstellung der Metadaten erfolgt nach Regeln, die geeignet sind, dass diese über Schnittstellen von Dritten genützt werden können und auch in größere Plattformen integrierbar sind, wie z. B. Europeana, einer Onlineplattform, die Zugang zu europäischen digitalen Kulturgütern ermöglicht. Eine tiefere inhaltliche Erfassung durch Anhören bzw. Ansehen des Materials ist in der Regel nur im Rahmen von drittmittelfinanzierten Projekten, die sich speziellen inhaltlichen Fragestellungen widmen, möglich, da es sich um eine sehr zeitintensive Aufgabe handelt, die im Regelbetrieb eines audiovisuellen Archivs nicht geleistet werden kann.