Wolfgang Pensold Ausnahmsverfügungen für den Kriegsfall 51 Bei dem im Folgenden beschriebenen Objekt handelt es sich um ein Handbuch mit dem Titel Orientierungsbehelf über Ausnahmsverfügun­gen für den Kriegsfall für die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder. 1912 in der Hof- und Staatsdruckerei gedruckt, kam das geheime Handbuch rechtzeitig für den Ausbruch des Ersten Weltkrieges heraus. Es regelte die Übergabe politischer Befugnisse an militärische Befehlshaber, die Handhabung des Pass- und Meldewesens, den Besitz von Waffen, Munition und Sprengmitteln, die Gerichtsbarkeit, den Eisenbahn- und Schiffsverkehr. Vor allem aber regelte es die Zensur der gesellschaftlichen Kommunikation die Zensurierung der Druckschriftenproduktion sowie des Post-, Telegrafen- und Telefonbetriebs, die im Zentrum der folgen­den Betrachtungen steht. Nach dem Ende des Weltkrieges überdauerte der wertlos gewordene Ori­entierungsbehelf Jahrzehnte in der Amtsbibliothek der Post- und Telegra­fenverwaltung und gelangte von dort letztendlich ins Technische Museum. Gegen die Ausstreuung falscher Nachrichten Am 28. Juni 1914 erlagen der österreichische Thronfolger Franz Ferdinand und seine Gattin in der bosnisch-herzegowinischen Landeshauptstadt Sa­rajevo einem Schussattentat. Der Attentäter, ein junger bosnischer Serbe namens Gavrilo Princip, lieferte damit Kaiser Franz Josef den willkomme­nen Anlass für einen Krieg gegen Serbien. Bereits seit Jahren traf man in Wien Kriegsvorbereitungen. Für den Mobilisierungsfall war die Verhän­gung eines Ausnahmezustands vorgesehen. Entsprechende Ausnahmever­fügungen sollten die militärische Geheimhaltung gewährleisten, Spionage unterbinden und gleich auch jeglichen Widerstand im Inland unterdrü­cken. 1 Im Orientierungsbehelf hieß es dazu grundsätzlich: 1 IlluSsietrgieerstpenropaganda in den