52„Der Behelf verfolgt den Zweck, alle Militär- und Landwehrterritorialkommandos, ferner die Kommandos fester Plätze, die Landeschefs, dieFinanzlandesbehörden, die Post- und Telegraphendirektionen und dieLandesgendarmeriekommandos der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder darüber zu orientieren, welche Ausnahmsverfügungen fürdas genannte Staatsgebiet im Kriegsfalle oder bei unmittelbar drohenderKriegsgefahr erlassen werden sollen und welche Aufgaben den erwähntenKommandos und Behörden bei der Vorbereitung und Durchführung dieserAusnahmsverfügungen zufallen.“2Am 25. Juli 1914, also drei Tage vor der Kriegserklärung ÖsterreichUngarns an Serbien, informierte das Innenministerium die Landeschefsdarüber, dass die Verhängung des Ausnahmezustands eine ungehinderteDurchführung der militärischen Aktionen sicherzustellen habe. Dahingehend seien„alle bedenklichen Störungen der Ruhe und Ordnung zu unterdrücken und insbesondere auch alle Kundgebungen sowie Unternehmungen unbedingt zu verhindern“, die sich„gegen den Staat, die Wehrmachtoder die militärischen Maßnahmen“ richteten. Die Ausnahmeverfügungensollten nötigenfalls in„rücksichtsloser Weise“ durchgesetzt werden.3Im Gebäude des Kriegsministeriums am Wiener Stubenring wurde dasso genannte Kriegsüberwachungsamt als zentrale militärische Behördeeingerichtet. Geleitet von Feldmarschallleutnant Leopold Schleyer Edlemvon Pontemalghera, setzte es sich aus Vertretern des Generalstabs undBeamten diverser Ministerien zusammen. Es sollte die Umsetzung derin Kraft tretenden Ausnahmeverfügungen überwachen und war befugt,„allen im Staatsgebiete mit der Durchführung betrauten militärischen undstaatlichen Behörden, also auch den Postdirektionen sowie den Post- undTelegraphenämtern“ Weisungen zu erteilen. Im Gegenzug hatten dieBehörden und Ämter verdächtige Wahrnehmungen,„die auf feindlicheAbsichten der Bevölkerung oder einzelner Personen“ schließen ließen, andas Kriegsüberwachungsamt zu melden. Als besonders verdächtig galtenPersonen, die„einen gegenüber den sonstigen Verhältnissen auffallendregen“ Post-, Telegrafen- oder Telefonverkehr betrieben.4Dahingehendwurde auch die Bevölkerung direkt aufgefordert, wachsam zu sein und verdächtige Beobachtungen zu melden. Am 3. August druckte die amtlicheWiener Zeitung nachstehende Erklärung ab:„Nach zuverlässigen Nachrichten hält sich in unserer Monarchie einegroße Zahl subversiver Elemente auf, die die öffentliche und staatlicheSicherheit im höchsten Grade gefährden. Es ergeht darum die allgemeine