52 Der Behelf verfolgt den Zweck, alle Militär- und Landwehrterritorial­kommandos, ferner die Kommandos fester Plätze, die Landeschefs, die Finanzlandesbehörden, die Post- und Telegraphendirektionen und die Landesgendarmeriekommandos der im Reichsrate vertretenen Königrei­che und Länder darüber zu orientieren, welche Ausnahmsverfügungen für das genannte Staatsgebiet im Kriegsfalle oder bei unmittelbar drohender Kriegsgefahr erlassen werden sollen und welche Aufgaben den erwähnten Kommandos und Behörden bei der Vorbereitung und Durchführung dieser Ausnahmsverfügungen zufallen. 2 Am 25. Juli 1914, also drei Tage vor der Kriegserklärung Österreich­Ungarns an Serbien, informierte das Innenministerium die Landeschefs darüber, dass die Verhängung des Ausnahmezustands eine ungehinderte Durchführung der militärischen Aktionen sicherzustellen habe. Dahinge­hend seienalle bedenklichen Störungen der Ruhe und Ordnung zu unter­drücken und insbesondere auch alle Kundgebungen sowie Unternehmun­gen unbedingt zu verhindern, die sichgegen den Staat, die Wehrmacht oder die militärischen Maßnahmen richteten. Die Ausnahmeverfügungen sollten nötigenfalls inrücksichtsloser Weise durchgesetzt werden. 3 Im Gebäude des Kriegsministeriums am Wiener Stubenring wurde das so genannte Kriegsüberwachungsamt als zentrale militärische Behörde eingerichtet. Geleitet von Feldmarschallleutnant Leopold Schleyer Edlem von Pontemalghera, setzte es sich aus Vertretern des Generalstabs und Beamten diverser Ministerien zusammen. Es sollte die Umsetzung der in Kraft tretenden Ausnahmeverfügungen überwachen und war befugt, allen im Staatsgebiete mit der Durchführung betrauten militärischen und staatlichen Behörden, also auch den Postdirektionen sowie den Post- und Telegraphenämtern Weisungen zu erteilen. Im Gegenzug hatten die Behörden und Ämter verdächtige Wahrnehmungen,die auf feindliche Absichten der Bevölkerung oder einzelner Personen schließen ließen, an das Kriegsüberwachungsamt zu melden. Als besonders verdächtig galten Personen, dieeinen gegenüber den sonstigen Verhältnissen auffallend regen Post-, Telegrafen- oder Telefonverkehr betrieben. 4 Dahingehend wurde auch die Bevölkerung direkt aufgefordert, wachsam zu sein und ver­dächtige Beobachtungen zu melden. Am 3. August druckte die amtliche Wiener Zeitung nachstehende Erklärung ab: Nach zuverlässigen Nachrichten hält sich in unserer Monarchie eine große Zahl subversiver Elemente auf, die die öffentliche und staatliche Sicherheit im höchsten Grade gefährden. Es ergeht darum die allgemeine