44 Maße der Halle: 129,5 x 65,8 Meter= 8.520 m 2 Schleuse mit 8 x 15 Meter(120 m 2 ) und zwei Sektionaltoren Hubtisch nach der Schleuse mit einer Hublast von zehn Tonnen und digitaler Gewichtsanzeige Bürobereich mit Funktionsräumen neben der Schleuse mit 170 m 2 und einer Raumhöhe von 3,5 Meter Nutzbare lichte Höhe der gesamten Halle: 6,00 Meter Zwei Großobjekte im Freien auf eigenen Betonfundamenten In den drei Hallen eine Temperatur von 15 bis 25 Grad Celsius und eine relative Luftfeuchte von 40 bis 50 Prozent Belastung der Bodenplatte von 52 kN/m 2 für die Eisenbahnobjekte am Normalgleis, 40 kN/m2 für die sonstigen Schwerobjekte und bis 25 kN/m 2 für die sonstigen Lagerflächen(Hallen A und B) inkl. Schleuse Basierend auf diesen Informationen fanden erste Vorgespräche über das geplante Bauvorhaben beim zuständigen Gebietsbauamt Korneuburg statt und dabei wurde das Projekt mit den Vorgaben der niederöster­reichischen Bauordnung und den einschlägigen Richtlinien des Öster­reichischen Instituts für Bautechnik(ÖIB) abgestimmt. Nach der Vorlage eines ersten Entwurfs des Architekturbüros Berger Lenz in Klosterneuburg erfolgte Mitte September eine weitere Abstimmung der Planung mit dem Gebietsbauamt. In diesen Gesprächen einigten sich Behörde und Bauherr auf folgende Festlegungen als Grundlage für den Bau: Die Größe der Brandabschnitte darf gemäß den Richtlinien des Öster­reichischen Instituts für Bautechnik 5.400 m 2 nicht überschreiten, es muss die Tragkonstruktion der Feuerwiderstandsklasse R30 entspre­chen, also bei einem Brand mindestens 30 Minuten ihre Funktion behalten, und die Halle mit einer elektronischen Brandmeldeanlage für Vollschutz ausgestattet werden. Die Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sind gemäß den Vorgaben des Landesfeuerwehrverbands und einem zu erstellenden Brandschutzkonzept auszuführen. Der geplan­te Bereich mit den Funktionsräumen wird als eigener Brandabschnitt definiert. In das Brandschutzkonzept ist eine eventuell später geplante Photovoltaikanlage einzuplanen. Die maximale Gebäudehöhe wurde mit acht Meter begrenzt, da es in Haringsee keinen Bebauungsplan gibt. Der seitliche Abstand zur