77 der Staatsverwaltung für jedes Abonnement einen Betrag von 12 Gulden jährlich zu zahlen. Sie hat zudem auf ihre Abonnentinnen und Abonnenten einzuwirken, die Telefonleitungen nicht für Mitteilungen zu benützen, welche die Sicherheit des Staates untergraben oder gegen bestehende Gesetze, die öffentliche Ruhe und Ordnung oder die Sittlichkeit verstoßen. Wünscht die Staatsverwaltung den Ausschluss eines Teilnehmers, ist dem zu entsprechen. Darüber hinaus sind dem Staat auf dessen Ansuchen hin Telefonleitungen und Apparate zu einem ermäßigten Tarif zur Verfügung zu stellen. Dem Staat bleibt überdies das Recht vorbehalten, die Telefonleitungen, wenn nötig, zeitweise und entschädigungslos zu sperren. 5 Diese altbekannten Restriktionen scheinen aber kaum jemanden mehr aufzuregen. Gehörigen Wirbel verursacht hingegen die für das Jahr 1883 angekündigte Erhöhung der Abonnementgebühr von 100 auf 150 Gulden. Wenn der Staat schon eine Konzession als Monopol an eine private Aktiengesellschaft vergebe, so der Tenor der Kritik, solle er doch darauf achten, dass den Abonnenten nicht das Fell über die Ohren gezogen werde. Und das bei einem Netz, das mit der Polizei und der Feuerwehr zwei der wichtigsten Institutionen noch gar nicht angeschlossen habe, man also diesbezügliche Vorzüge gar nicht nutzen könne:„Was im Falle eines Feuers oft zehn Minuten Verspätung des Löschtrains bedeuten, ist bekannt. Solche zehn Minuten können unter Umständen ein Vermögen oder ein Dutzend Menschenleben kosten…“ 6 Die erboste Kundschaft versammelt sich im Gewerbeverein und droht, ihre Abonnements zu kündigen, sollte die Tariferhöhung kommen. Seitens der Telefongesellschaft wird erwidert, der ursprüngliche Tarif sei ein provisorischer gewesen und erst jetzt würden die echten Kosten erkennbar. Im Übrigen betrage der neue Tarif weniger als die Hälfte derer in London, Paris und St. Petersburg und liege sogar noch unter jenem von Budapest. Es kommt zum Kompromiss: Die Abonnements sollen für das laufende Jahr nur geringfügig teurer werden und erst ab 1884 werden die vollen 150 Gulden fällig. 7 Nach Ausdehnung des Telegrafenregals auf das Telefon entstehen auch in anderen Städten private Telefonnetze, die auf Konzessionen des Handelsministeriums basieren. Man erwartet sich von ihnen vor allem eine Belebung des regionalen Wirtschaftslebens. So heißt es in Linz: „Es soll den Theilnehmern die Möglichkeit geboten werden, mit allen Telephonstationen sowohl bei Tag als zur Nachtszeit auf kilometerweite Distanzen ohne jede Anstrengung ein vollkommen verständliches und
Dokument
Blitzschnell in die Ferne schreiben : Geschichte der Telegrafie in
Österreich / Wolfgang Pensold, Otmar Moritsch, Mirko Herzog
Seite
78
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten