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1940: Siebentes Heft : Die Entwicklung des Markscheidewesens im Lande Österreich / von Franz Kirnbauer
Entstehung
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Die geschichtlichen Grundlagen.

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bedeutende Bergbau der alten Griechen die Lösung markscheiderischer Aufgaben erforderte, ergibt sich daraus, daß sich Hero von Alexandrien (um 130 v. Chr.) mit solchen befaßte. Über die späteren Zeiten, den keltischen Bergbau der jüngeren Eisenzeit, wo bereitster Hüttenberger Erzberg in Betrieb stand, über die Zeit des römischen Bergbaus in Deutschland, den germanischen Bergbau der römischen Kaiserzeit und den fränkischen Bergbau der Merowinger- und Karolingerzeit fehlen uns nähere Nachrichten. Wo überhaupt die Wiege des deutschen Bergbaus gestanden ist, im Harz, im Sächsischen Erzgebirge, im Siegerland oder in den österreichischen Alpenländem, ist nicht leicht zu entscheiden. Während der gesamte Bergbau in Europa und im Orient in den Zeiten der Völkerwanderung verfiel, wahrte allem Anschein nach das von allen Völker Verschiebungen verschonte Siegerland, als die Waffenschmiede der merowingischen und karolingischen Franken, allein die bergmännische Überlieferung, * 1 schlug die Brücke vom Altertum zum Mittelalter und ward so zum Ausgangspunkt des mittelalterigen deutschen Bergbaus. Eine Beteiligung sächsischer und fränkischer Bergleute an der Aufnahme des Südtiroler Bergbaus im 12. Jahrhundert ist nachgewiesen. So soll auch der Eisensteinbergbau in der Steiermark von Siegen aus wiederbegründet worden sein. 2 Der Goldbergbau bei Schemnitz wurde im 8. Jahrhundert begonnen, in Kuttenberg und Iglau stand der Bergbau im 13. Jahrhundert bereits in Blüte. Die älteste österreichische und gesamtdeutsche Bergordnung überhaupt stammt bekanntlich aus Trient. Es ist dies ein am 24. März 1185 in lateinischer Sprache abgefaßter, zahlreiche deut­sche bergmännische Fachausdrücke enthaltender Vertrag zwischen dem Bischof Albert von Trient und den Gewerken des Bergbaus am Calesberge, jenem drei- spitzigen Berge, nach dem Trient (Trident) benannt ist. Das Abkommen enthält eine Aufzeichnung von Rechtsgewohnheiten, die eine auffallende Übereinstimmung mit denen des später auf gezeichneten Freiberger Bergrechtes zeigen. Beziehungen zum Markscheidewesen fehlen jedoch in ihm. Aus etwas späterer Zeit, dem Jahre 1213, ist nur ein bergrichterlicher Entscheid zwischen zwei in Uneinigkeit geratenen Nachbargruben ebenfalls aus der Gegend von Trient bekannt, den J. v. Sperges in seiner Tirolischen Bergwerksgeschichte (1765) nach einer Urkunde wiedergibt, die zu seiner Zeit in Trient auf bewahrt wurde. 3 So viel man sich aus dem schwer­verständlichen Latein ein Bild machen kann, hatten zwei Nachbargruben auf ein und demselben Erzgange gearbeitet und dabei war die eine über die andere geraten, was zu unliebsamen Zwischenfällen führte. Es scheint, daß die unten arbeitende Grube der oberen gedroht hat, sie werde jetzt von oben hervom Rasen nieder ein Gesenk niederbringen und sich dann für die erlittene Unbill rächen. 3 Das Berg­gericht entschied nun, daß keiner künftig den anderen stören dürfe und das Nieder­bringen des Gesenkes zu unterbleiben habe. Abgesehen von wahrscheinlich durch-

Zeit um 1400 v. Chr. stammender Papyrus, der Baue eines ägyptischen Goldbergwerkes darstellt. (Verh. d. naturhist. Vereines f. d. preuß. Rheinland u. Westfalen, Jg. 37, Corr.-Bl. S. 67.) H. Werneke, Das Markscheiderwesen sonst und jetzt. Mitt. a. d. Markscheidewesen. H. II, S. 1. Freiberg 1887.

1 H. Quiring, 1. c., S. B 251.

2 B. Knochenhauer, Die Wanderungen der deutschen Bergleute. Zeitschr. f. d. Berg-, Hütten- u. Salinenw. im preuß. Staate. S. B 261. 1928.

3 P. Wilski, Markscheidekunde. Bd. I, S. 2. Berlin 1929.