Die geschichtlichen Grundlagen.
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auf dem Gang, auf dem der Erbstöllner seinen Stollen vortreibt, baut in einiger Entfernung eine Grube. Der Stöllner fürchtet, daß diese Grube ihm von seinem Erz wegnimmt und ruft auch in diesem Falle die Entscheidung der Behörde an. Nun treten vier Mannen zu einer Untersuchung des Falles zusammen, und zwar „drei Erbermannen und ein Mann von des Grafen Teil“. Eine Untersuchung ist nur denkbar auf dem Wege der Messung. Die Bergordnung sagt: „sie nehmen ob dem Raasen ein Winkelmass“. Das Wort „Winkelmaß“ kann hier nicht anders verstanden werden als „Meßgebilde mit Winkeln“, d. h. als ein Winkelmeßzug über Tage. Die gewöhnliche Tagespraxis des Bergmannes erforderte nur gelegentliche Längenmessungen von Lehen und Lachtern — ein Lehen zu je sieben Lachter. Ein System von Messungen, bei dem auch Winkel durch Messung festzulegen waren, ergab einen ganz wesentlich verwickelteren Begriff und erforderte eine entsprechende neue Wortbildung. Auf diese Weise entstand offenbar das Wort „Winkelmaß“. Gelang die Schlichtung des Streitfalles durch die vier Mannen nicht, so war der Durchschlag abzuwarten und die vier Mann hatten alsdann „im Durchschlag ober ein Winkelmaß zu ziehen“, was offenbar als eine primitive Art Polygonzug unter Tage aufzufassen ist.
Noch etwas klarer tritt der Begriff eines allerdings sehr kleinen Winkelmeßzuges an einer anderen, von P. Wilski 1 angeführten Stelle des Adalbertschen Schemnitzer Bergrechtes hervor, wo es in dem Abschnitt,,V on Lehenschaften“ heißt, daß der Abstand zweier Gruben voneinander wenigstens ein Lehen, also sieben Lachter, von Schacht zu Schacht sein solle, und die gleiche Ausdehnungsmöglichkeit wurde den Gruben dann auch unter Tage gewährleistet. Einem jeglichen sollte „ein Gericht gestrakt Lehen gezogen werden“. Hier sind unter einem „gestreckten Lehen“ sieben Lachter Luftlinie gemeint, denn es heißt: „Einem jeglichen soll ein Gericht gestrackt Lehen gezogen werden, und ob etliche krum vorhanden waren, die sollen die Geschworenen des Raths mit dem Bergmeister abbinkheln, und absaigeren, und darnach ein Recht gestrakt Lehen gezogen werden.“ Hier handelt es sich also um einen Winkelmeßzug kleinsten Ausmaßes, die Krümmungen des Ganges werden „abgewinkelt“ und zudem „abgesaigert“. Man wollte demnach bereits um die Mitte des 13. Jahrhunderts offenbar sieben Lachter söhlige Luftlinie Ganglagerstätte verleihen !
Das Wort „Winkelmaß“ tritt uns auch in einer Tiroler Bergordnung, der „Schwätzer Erfindung “, 2 in einem Sinn entgegen, der sich nur als „Zug“ auffassen läßt. Es heißt dort: ,,So «gmeen neben Pan? auf Clufft unnb ©enngen mit burdp fdjagen 3 U einander fönten, llnb bte 3 ünger bie ölter (Srueb untb bas Delbort an« ftrenngt, So [oll ... ber Seltner miten an bem munntlod} bes Stollens ber €ltern (Srueben an fyeben, unb btejelb miten burd) bas tmencflmajg fytnetn Brinngen 3 um I>urd}fd;Iag ober n?o bas roennt unb ain €tfen ober fteenbe marcfyfcfyaib fdilafyen." Dieser Satz bedeutet ungefähr in die Sprache von heute übersetzt: Der Schiner soll mitten durch die ältere Grube hindurch seinen Zug hineinbringen bis zum Durch-
1 P. Wilski, Markscheidekunde I., S. 116.
2 P. Wilski, Markscheidekunde I., S. 116. „Erfindung“ = Bergordnung.